Prozess

Sechs Jahre Haft für Mordversuch

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Der 18-Jährige soll außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Am Montag ist ein 18-Jähriger wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes  von einem Geschworenengericht in Feldkirch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Im Prozess hatte der Angeklagte jegliche Tötungsabsicht von sich gewiesen. "Ich wollte das gar nicht. Es tut mir alles schrecklich leid", beteuerte der junge Mann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bursch beging Tat, weil er ins Fernsehen wollte
Die Anklage warf dem 18-Jährigen aus Bludenz vor, im vergangenen Oktober in Braz (Bezirk Bludenz) einen 46-jährigen Taxifahrer überfallen und mit einer Schraubzwinge und einer Glasscherbe attackiert zu haben. Während der junge Mann gegenüber der Polizei zunächst ausgesagt hatte, er habe den Taxilenker töten wollen, stellte er dies am Montag in Abrede. Es sei ihm darum gegangen, ins Fernsehen zu kommen, so der 18-Jährige. Das Taxi habe er zu stehlen versucht, um es zu verkaufen und seine Schulden bezahlen zu können. Die Glasscherbe - mit der er am Abend zuvor angeblich Selbstmord verüben wollte - habe er lediglich in der Hand gehabt, damit aber nicht auf den Mann eingestochen.

Verteidiger Nicolas Stieger stellte seinen Mandanten als "armen Tropf und sonst gar nichts" dar. Aufgrund seiner Minderwertigkeitsgefühle habe er einmal im Rampenlicht stehen wollen. Der Rechtsanwalt sprach dem 18-Jährigen jegliche Tötungsabsicht ab und verwies darauf, dass der Taxilenker lediglich leicht verletzt worden sei. "Mörder sehen anders aus", war sich Stieger sicher. Staatsanwalt Karl Wild beurteilte den Fall hingegen aus einem anderen Blickwinkel: Nur wegen seiner heftigen Gegenwehr sei das Opfer nicht getötet oder schwer verletzt worden, hielt Wild fest.

Unterdurchschnittlicher Intelligenzquotient
Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem Angeklagten eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit sowie Entwicklungsverzögerungen und verkümmerte Kontrollmechanismen. Sein Intelligenzquotient wurde mit einem Wert zwischen 70 und 90 angegeben. Zudem stellte der Gerichtspsychiater dem 18-Jährigen eine negative Zukunftsprognose: "Solche Taten könnten wieder passieren", erklärte Haller, der von einer primitiven Vorgangsweise sprach.

Fast 2 Promille zum Tatzeitpunkt
Den Erkenntnissen der Ermittler zufolge war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mit 1,6 bis 1,8 Promille alkoholisiert. Aufgrund seiner Alkoholkrankheit habe dies den 18-Jährigen, der bereits mehrere Suizidversuche und Klinik-Aufenthalte hinter sich hat sowie 2010 Opfer einer Vergewaltigung wurde, aber nicht wesentlich beeinflusst.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten schließlich mehrheitlich für schuldig bezüglich des Anklagepunkts des versuchten Mordes (6:2 Stimmen), beim Vorwurf des versuchten schweren Raubes - den der 18-Jährige zugab - kamen sie zu einer einheitlichen Beurteilung (8:0 Stimmen). Als Milderungsgründe erkannte das Gericht das geringe Alter des Angeklagten ebenso an wie seine Geständigkeit in wesentlichen Punkten sowie seine bisherige Unbescholtenheit. Auch dass die Versuche nicht vollendet wurden, wurde als mildernd bewertet. Erschwerend war allerdings, dass der 18-Jährige gleich zwei Taten begangen hatte. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde zudem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Taxifahrer erhielt 500 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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