In Salzburg

Sex-Partnern HI-Virus verschwiegen

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Die Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt.

Wegen "versuchter vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" ist eine mit dem HI-Virus infizierte Frau am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die 42-jährige Deutsche aus Sachsen soll im Juni 2008 bei einem Geschlechtsverkehr mit zwei Männern in einem Hotel im Flachgau verschwiegen haben, dass sie HIV-positiv ist. Die Frühpensionistin beteuerte jedoch ihre Unschuld.

Der einzige Zeuge wollte vor Gericht nicht so ercht mit der Sprache rausrücken. Nach längerem Nachfragen gab der Baggerführer schließlich an, dass er zwar Sex mit "Jacqueline" haben wollte und es auch zu Berührungen kam, der Geschlechtsverkehr sei aber letztendlich "nicht vollzogen" worden: "Ich hatte keine Erektion." Der 35-Jährige wurde nicht mit dem Virus infiziert.

"Keiner Schuld bewusst"
Die Angeklagte war sich jedenfalls "keiner Schuld bewusst", wie sie dem Richter erklärte. "Ich sage jedem, den ich kenne, dass ich HIV-positiv bin. Das wäre ja sonst unfair." Der Richter glaubte in diesem Punkt aber nicht der einschlägig vorbestraften Frau, sondern dem Zeugen. Vom Vorwurf des "Beischlafdiebstahls" in der Höhe von 350 Euro sprach er sie allerdings frei. Das Geld hätte ja auch der zweite Mann im Zimmer stehlen können, oder der Zeuge habe es allenfalls für die paar Rotweinflaschen ausgegeben, die damals getrunken wurden.

Die 42-Jährige nahm das Urteil (Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft, Anm.) an. Da sie aber ohne Verteidiger erschienen war, hat sie drei Tage Bedenkzeit.

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