Prozess in Klagenfurt

Sieben Monate Haft für "Fluchaustreiberin"

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Die 37-Jährige hatte gegen Geld für ihre Opfer gebetet.

Eine 37-jährige Frau ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Die Frau hatte zwei Kärntnerinnen versprochen, sie durch Gebete von Flüchen zu befreien. Dafür kassierte sie insgesamt 13.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau hatte die Leichtgläubigkeit ihrer Opfer ausgenutzt. Auf offener Straße hatte sie diese angesprochen und ihnen eröffnet, dass Flüche auf ihnen lasten würden. "Ich war in Klagenfurt unterwegs und auf einmal ist die Frau vor mir gestanden. Sie hat mir gesagt, dass ich Probleme mit dem Rücken und mit dem Unterleib habe - ich war völlig perplex, weil das hat gestimmt", hatte eine der Geschädigten in der Verhandlung erzählt. Die 37-Jährige habe ihr dann eröffnet, dass es manchen Menschen 1.500 Euro wert sei, dass sie für sie bete, damit der Fluch verschwinde. Diese Summe hatte die Kärntnerin auch gezahlt - als die Frau mehr Geld verlangte, verständigte sie die Polizei, die am Treffpunkt wartete und die vermeintliche Fluchaustreiberin, die mittlerweile polizeilich gesucht wurde, verhaftete.

Geständnis

Um mehr Geld war es bei dem zweiten Fall gegangen: Hier hatte die 37-Jährige einer Frau sogar 11.500 Euro abgeluchst. Das hatte die Angeklagte am ersten Prozesstag noch vehement bestritten, sie hatte sogar einen Zeugen aufgeboten, der angab, dass die Frau an dem betreffenden Termin nicht in Kärnten gewesen sein könne, weil sie in der Schweiz für ihn gearbeitet habe. Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Donnerstag hatte die Frau aber schließlich auch diese Tat gestanden.

Die 37-Jährige war in der Schweiz schon einmal wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt worden. Einzelrichter Gerhard Pöllinger sprach deshalb eine Zusatzstrafe von sieben Monaten, davon ein Monat unbedingt, aus. Diesen einen Monat hat die Frau aber bereits in der Untersuchungshaft verbüßt. Die Frau nahm das Urteil an, der Staatsanwalt meldete Rechtsmittelverzicht an.

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