Zeuge erstochen

Skandal um den Mord vom Praterstern

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Ein Asylwerber wurde auf offener Straße erstochen. Das soll kein Mord gewesen sein.

Irgendwie scheint die Staatsanwaltschaft im Moment keinen besonderen Lauf zu haben. Erst die herbe Kritik an ihrer Vorgehensweise im Vorfeld des brutalen Eisenstangenmordes vom Brunnenmarkt (­ÖSTERREICH berichtete). Jetzt die nächste Überraschung aus der Ermittlungsbehörde. Sie klagt den „Mord“ vom Praterstern nur als Körperverletzung mit ­Todesfolge an. Es droht der nächste Skandal.

Das Verbrechen hatte für großes Aufsehen gesorgt. Im September 2015 wurden zwei Algerier am Prater­stern Augenzeugen eines Streites zwischen dem angeklagten Serben (40) und einem Pärchen. Nachdem der 40-Jährige eine Frau geohrfeigt hatte und geflüchtet war, liefen ihm die Algerier nach und forderten ihn auf, stehen zu bleiben.

Tötungsvorsatz
nicht nachweisbar?
Der Serbe zog ein Messer, stach auf den 37-jährigen ­Algerier ein. Zunächst ins Auge, dann in die Brust. Der Asylwerber verblutete noch vor Ort. Sein ebenfalls niedergestochener Landsmann (35) überlebte nur dank einer Not-OP.

Dennoch keine Mordanklage: Weil dem massiv und mehrfach vorbestraften Serben im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen sei, entschied die Ermittlungsbehörde auf eine absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Angeklagte macht Notwehr geltend. Er behauptet, von vier bis acht Nordafrikanern umzingelt und angegriffen worden zu sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

VIDEO: News TV war damals am Tatort

Video zum Thema: Mord am Praterstern
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