Einweisung

Würgeattacke auf Pfleger: Kein Mordversuch

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Geschworene sahen schwere Körperverletzung und Drohung als Anlassdelikte.

Ein Somalier ist am Donnerstag vom Landesgericht Wels nach einer Würgeattacke auf einen Pfleger in eine Anstalt eingewiesen worden. Die Geschworenen sahen den Tatbestand des Mordversuchs aber nicht als erfüllt an, sondern nur jenen der Körperverletzung und der gefährlichen Drohung. Bei den angeklagten Verstößen gegen das Verbotsgesetz gestanden sie ihm einen Verbotsirrtum zu.

Der 24-jährige Asylwerber hatte im Dezember 2016 eine Kindervorstellung auf einem Adventmarkt mit einer Koranlesung gestört. In seinen Einvernahmen stieß er dann Drohungen gegen die Beamten sowie islamistisch anmutende und möglicherweise gegen das Verbotsgesetz verstoßende Äußerungen aus. In der forensischen Abteilung des Linzer Uniklinikums soll er laut Staatsanwaltschaft versucht haben, einen Pfleger zu erwürgen.

Einweisung beantragt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Als Anlassdelikte sieht sie neben Mordversuch auch gefährliche Drohung und Verstöße gegen das Verbotsgesetz. Die Geschworenen entschieden jedoch einstimmig nur auf schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung - beides in (mehrheitlich bejahtem) zurechnungsunfähigem Zustand. Die Verstöße gegen das Verbotsgesetz habe der Mann nach Ansicht der Laienrichter zwar begangen, er habe aber über die diesbezüglichen Gesetze in Österreich nicht Bescheid gewusst, weil er noch nicht lange hier sei, und wäre daher auch in zurechnungsfähigem Zustand entschuldigt gewesen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
 

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