Im Burgenland

19 Jahre Haft für Mord an Pensionistin

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Nicht rechtskräftig - 43-Jähriger erbat sich Bedenkzeit.

Im Prozess um den Mord an einer 73-jährigen Pensionistin 2006 in Pöttsching (Bezirk Mattersburg) im Burgenland hat am Montag ein Geschworenensenat im Landesgericht Eisenstadt den Angeklagten schuldig gesprochen. Der 43-Jährige wurde zu 19 Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch wurde mit 5:3 Stimmen gefällt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit. Die Strafe wurde als Zusatz-Freiheitsstrafe für eine bestehende Verurteilung wegen Sachbeschädigung ausgesprochen. Als mildernd habe das Gericht den bisher ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten berücksichtigt. Erschwerend sei die besonders brutale Vorgangsweise bei der Tat, begründete die Vorsitzende des Geschworenensenats, Karin Knöchl, das Urteil.

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