Urteil im Missbrauchsfall

Baby vom Stiefvater: 12 Jahre Haft

Teilen

Urteil: Haft und Einweisung für Stiefvater. Bedingte Haft für Mutter des Opfers.

Zwölf Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - so hat am Montag das Urteil für jenen 34-jährigen Mann gelautet, der im Vorjahr seine damals elfjährige Stieftochter im Südburgenland geschwängert haben soll. Der einschlägig vorbestrafte gebürtige Wiener meinte beim Prozess in Eisenstadt unter Tränen: "Ich bereue es sehr." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Verteidigerin kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

"Es tut mir wirklich leid", erklärte der Stiefvater des Opfers, bevor Schöffensenatsvorsitzende Karin Knöchl nach kurzer Beratung das Urteil verkündete. Der 34-Jährige habe "zweifelsfrei" Geschlechtsverkehr mit seiner damals elfjährigen Stieftochter gehabt, woraus die Schwangerschaft und schließlich auch ein Kind entstanden sei. Er sei "schuldig im Sinne der Anklage", so die Richterin.

 

Baby vom Stiefvater: 12 Jahre Haft
© TZ ÖSTERREICH

(c) TZ ÖSTERREICH, Hier geschah die unvorstellbare Tat

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Quälen oder Vernachlässigen einer Unmündigen vorgeworfen.

Als mildernd wertete das Gericht sein Geständnis, erschwerend war u.a. der rasche Rückfall, denn der Mann hatte sich vor einigen Jahren an der damals zehnjährigen Tochter einer früheren Lebensgefährtin vergangen und verbüßt dafür derzeit eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Die Vorhaft werde angerechnet, so Knöchl. Außerdem muss er Schmerzensgeld in der Höhe von 16.170 Euro bezahlen.

 Auch Mutter musste sich vor Gericht verantworten
Auch die Mutter des Opfers, von der der Mann mittlerweile wieder geschieden ist, hatte sich am Montag vor Gericht verantworten müssen. Ihr wurde Quälen oder Vernachlässigen einer Unmündigen vorgeworfen. Sie fasste eine Strafe von zehn Monaten bedingt aus - ebenfalls nicht rechtskräftig.

Die Öffentlichkeit wurde zum Schutz des Opfers u.a. bei den Vorträgen der Gutachter und auch bei der kontradiktorischen Befragung des Mädchens ausgeschlossen. Der Angeklagte weinte vor Gericht mehrmals - etwa bei der kurzen Schilderung durch Staatsanwältin Patricia Lendzian. Das Paar habe versucht, die Geschehnisse zu "vertuschen", meinte die Anklägerin. Auch in ihrem Schlussplädoyer im Fall der 37-jährigen Mutter, die den 34-Jährigen nur zwei Tage nach der Geburt ihres Enkelkindes heiratete, wies Lendzian erneut darauf hin, dass man Angst hatte, dass einem die Kinder weggenommen werden, und man deshalb mit dem Kind und seinem Säugling nicht gleich ins Spital gefahren sein.

An den Schöffensenat gewandt, erklärte die Anklägerin im Plädoyer im Fall des 34-Jährigen, dass es - auch wenn er die Tat zugegeben habe - kein richtiges Geständnis gewesen sei. Er habe am Anfang zunächst gesagt, dass er geglaubt habe, mit seiner Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. In einer zweiten Einvernahme mit Lendzian habe er gesagt: "Ich habe geglaubt, dass sie (die Stieftochter, Anm.) es auch will."

Von der Schwangerschaft wollten beide nichts gewusst haben. Die Frau, die seit 2006 mit dem Mann zusammen war, beschrieb ihn vor dem Senat als "liebevollen Vater" - für das Opfer und für die beiden gemeinsamen Kinder. Er sei der "Hausmann" gewesen, daheim habe es aber "katastrophal" ausgesehen. Sie ging arbeiten und ließ ihn mit den Kindern daheim. Zu seinen Vorstrafen meinte sie: "Ich habe das nicht negativ aufgefasst. Ich habe keine bösen Absichten bei ihm gesehen."

Fall aufgeflogen, nachdem Eltern zu anonymer Beratungsstelle gingen
Der Fall sei laut Staatsanwaltschaft erst aufgeflogen, weil die Eltern Tage nach der Geburt zu einer anonymen Beratungsstelle gegangen seien. Erst dann wurde das Mädchen ins Spital gebracht. Und zwar viel zu spät, es habe Schäden davongetragen, die bei sofortiger Verbringung in ein Krankenhaus nicht entstanden wären, sagte Lendzian. Der Angeklagte erklärte dazu: "Ich kann nur sagen, dass wir Angst gehabt haben... Angst, dass sie uns alle Kinder wegnehmen."

Auch die Mutter hatte Angst vor dem Jugendamt, da man ihr schon einmal zuvor "die Kleine" fast wegnehmen wollte. Die Stieftochter habe ein gutes Verhältnis zum Angeklagten gehabt, sogar ein besseres als zu ihrem eigenen Vater, so die Mutter.

Im Oktober des Vorjahres stand schließlich das Jugendamt vor der Tür. Die Schule äußerte den Verdacht, dass das Mädchen schwanger sei. "Ich hab' nur gesagt, na von wo soll die schwanger sein", erinnerte sich die Angeklagte. Es folgte ein Urintest, eine Ultraschalluntersuchung habe das Mädchen nicht machen lassen wollen.

Auf die Frage, warum sie das Kind nicht eher ins Spital gebracht habe, sagte die 37-Jährige: "Ich habe nicht handeln können. Ich war wie gelähmt." Ihr Verteidiger hielt sich im Schlussplädoyer nach einer Mittagspause kurz und meinte: "Im Nachhinein ist sie gescheiter." Die Mutter habe gewollt, dass das Kind in Behandlung komme. Seine Mandantin sei unbescholten und geständig. Daher bitte er um ein mildes Urteil. Abschließend meinte er: "Sie ist gestraft genug." Die Angeklagte selbst hielt noch kurz fest, dass sie sonst immer wegen jeder Kleinigkeit mit den Kindern ins Spital gefahren wäre. Sie nahm ihr Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.