Eisenstadt

Drei Schuldsrüche bei Raub-Prozeß

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Angeklagtes Trio zu vier bzw. fünf Jahren Haft verurteilt - Nicht rechtskräftig

Mit Schuldsprüchen für die drei Angeklagten hat in Eisenstadt der Prozess um einen versuchten Raub in Stadtschlaining (Bezirk Oberwart) im Südburgenland geendet. Das Trio soll maskiert in das Haus eines 52-Jährigen eingedrungen sein, der auf der Flucht aus dem Fenster sprang und eine schwere Verletzung erlitt. Ein Schöffensenat verhängte am Dienstag Haftstrafen von vier bzw. fünf Jahren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Anklage war die Tat am 15. September des Vorjahres verübt worden. Die Drei hätten den Mann mit Sturmhauben maskiert in seinem Haus aufgesucht und auch Kabelbinder und Klebeband dabei gehabt. Die Absicht sei eigentlich gewesen, sich von dem 52-Jährigen 1.300 Euro zu holen, die der Mann ihm geschuldet hätte, sagte der Erstangeklagte, ein 36-jähriger Ungar, im Prozess aus. Das Verfahren war vor dem heutigen, letzten Verhandlungstag mehrfach vertagt worden.

Das Opfer hatte laut einem Gutachten bei dem Überfall eine Kopfprellung, einen offenen Unterarmbruch sowie weitere Prellungen und Hautabschürfungen erlitten. "Eine schwere Verletzung", so die Vorsitzende des Schöffensenats, Birgit Falb, es seien aber keine schweren Dauerfolgen zu erwarten.

An einem früheren Verhandlungstag hatte der 52-Jährige, der angab, seit 1985 Modefotograf und seit dem Angriff berufsunfähig zu sein, gemeint: "Ich hatte mindestens 14 Tage starke Schmerzen. Ich kann jetzt mit der Hand kein Krügel mehr halten." Am Dienstag wiederholte er seine Aussage, dass er von den Eindringlingen mit einer Waffe bedroht worden sei und Todesangst gehabt hätte: "Der, der mich nicht angegriffen hat, hat die Pistole gehabt."

Ein mitangeklagter Österreicher, der zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt war, zeigte sich auf Nachfrage durch die Richterin zum Vorwurf des versuchten Raubes geständig, jedoch nicht zur Körperverletzung. Er habe auch keine Waffe benützt. Der Schlüssel dafür, dass sein Mandant keinen Raub begangen habe, sei der "kleine, liebe Hund" des Opfers, sagte der Verteidiger des inzwischen 20-Jährigen.

Diesen habe man eigentlich stehlen und dafür Geld verlangen wollen. "Wer am Boden kauert, um einen Hund zu fangen, der geht nicht mit der Waffe gegen das Opfer", argumentierte der Anwalt. "Im Schock, wenn man zwei oder drei Räuber mit Masken sieht, da kann halt eine Taschenlampe schnell zur Pistole werden", zweifelte er an der Wahrnehmung des 52-Jährigen in der Stresssituation.

Der 23-jährige Drittangeklagte aus Ungarn bekannte sich nicht schuldig. Er sei weder im Haus gewesen, noch habe sich auf den zwei sichergestellten Sturmhauben eine DNA-Spur von ihm befunden, bezog sich sein Anwalt auf die Ergebnisse eines weiteren Gutachtens.

Staatsanwalt Christian Petö hielt die Anklageschrift "voll inhaltlich aufrecht", wie er im Schlussplädoyer betonte. Eine schwere Körperverletzung sei den Tätern auch zuzurechnen, wenn das Opfer sie sich bei der Flucht aus dem Fenster zugezogen hätte. "Es ist ein fehlgeschlagener Versuch gewesen, der niemanden strafbefreiend davonkommen ließ", lautete sein Resümee.

Der Schöffensenat verurteilte den 36-Jährigen und den 23-Jährigen zu fünf Jahren und den 20-Jährigen zu vier Jahren Haft. Der Drittangeklagte sei genauso wie die anderen bei der Tatplanung und -ausführung dabei gewesen, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Auf einem sichergestellten Handschuh seien DNA-Spuren des 20-Jährigen sowie des Opfers gefunden worden. Deshalb falle die Strafe für ihn, auch wenn er noch ein junger Erwachsener sei, empfindlich aus.

Wenn man in der Nacht in ein bewohntes Haus eindringe, sei das "der schlimmste Fall eines Raubes", stellte die Vorsitzende fest. Die drei Verurteilten legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Dem Opfer wurden 12.300 Euro Schmerzensgeld sowie 2.000 Euro als Ersatz für die Kosten psychotherapeutischer Behandlung zugesprochen.

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