Burgenland

Missbrauch: Drei Jahre teilbedingt

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51-Jähriger bekam ein Jahr unbedingte Haft für Missbrauch an Nichten.

Weil er seine zwei Nichten missbraucht haben soll, als sie im Volksschulalter waren, ist in Eisenstadt am Donnerstag ein 51-jähriger Burgenländer vor Gericht gestanden. Die Anklage warf dem Mann vor, das ältere der beiden Mädchen über einen Zeitraum von knapp drei Jahren hinweg durch Betasten mehrfach sexuell missbraucht zu haben. 2006 soll er dann auch einmal die jüngere, damals siebenjährige Nichte im Intimbereich berührt haben. Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter verurteilte den Mann zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt.

Urteil ist nicht rechtskräftig
Der Verurteilte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen sowie Unzucht mit Unmündigen. Der 51-Jährige habe laut Staatsanwaltschaft ein enges Verhältnis zur Familie der zwei Mädchen gehabt und sich häufig in deren Haus aufgehalten. Als die ältere der beiden in die vierte Volksschulklasse kam, soll er begonnen haben, sie regelmäßig sexuell zu missbrauchen.

Der Angeklagte habe jede Gelegenheit genützt, wenn die Eltern nicht zu Hause gewesen seien und auch bewusst Gelegenheiten geschaffen, um mit dem Mädchen alleine zu sein. Die Taten sollen im Zeitraum von 1996 bis Ende September 1998 begangen worden sein. Im Sommer 2006 soll er dann auch einmal die jüngere Schwester betastet haben, was als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung gewertet wurde.

Der 51-Jährige hatte seine Verantwortung im Zuge des Verfahrens mehrfach geändert: Bei der Befragung durch die Polizei zeigte er sich zunächst nicht geständig, legte dann vor der Haftrichterin aber ein umfassendes Geständnis ab. Auch im Prozess, der zweimal vertagt wurde, zeigte er sich geständig.

Seine diesbezügliche Verantwortung wurde bei der Strafbemessung ebenso wie die bisherige Unbescholtenheit und die teilweise Schadenswiedergutmachung als mildernd gewertet. Beiden Opfern wurden 3.000 beziehungsweise 4.000 Euro zugesprochen. Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Burgenländer für allenfalls künftig auftretende Schäden hafte. Erschwerend betrachtete der Senat den relativ langen Deliktszeitraum und das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen, so der Vorsitzende. Der Strafrahmen für die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten betrug ein bis zehn Jahre.

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