Wer darf wählen?
Bei der Nationalratswahl darf jeder österreichische Staatsbürger wählen, der spätestens am Wahltag (29. September) 16 Jahre alt wird. Einzige Ausnahme: Rechtskräftig Verurteilten kann vom Richter das Stimmrecht entzogen werden, wenn sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.
Muss ich wählen gehen?
Seit 1992 besteht keine Wahlpflicht für die Nationalratwahl. Bis dahin hatten einige Bundesländer eine solche auf landesgesetzlicher Ebene verordnet.
Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?
Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben, auf der Amtlichen Wahlinformation, die demnächst per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Entweder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde - oder auf der des Innenministeriums (www.bmi.gv.at/wahlen), wo in Kürze die Liste der Wahllokale samt Öffnungszeiten zu finden sein wird.
Wo kann ich überall wählen?
Seit Einführung der Briefwahl eigentlich überall - aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche können Sie nur am 29. September in "ihrem" Wahllokal am Wohnort die Stimme abgeben. Mit einer Wahlkarte können Sie die Stimme per Post abgeben, aber auch am 29. September in einem Wahllokal - oder zu Hause im Bett, wenn Sie gehunfähig sind und den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.
Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Zeit dafür haben Sie bis 25. September (schriftlich) oder bis 27. September (persönlich) - wobei zu bedenken ist, dass es dann für die Briefwahl wohl schon zu spät wäre. Auslandsösterreicher mit "Wahlkartenabo" erhalten ihre Wahlkarte automatisch zugeschickt bzw. können die Wahlkarte bei der zuständigen Vertretungsbehörde anfordern.