Durch die auf der Website www.oe24.at in einem Artikel vom 27.05.2021 mit dem Titel „Alle Zeugen für Fellner“ enthaltene Behauptung, die “Kronen Zeitung“ sei daran beteiligt, dass gezielt unwahre Vorwürfe gegen Wolfgang Fellner in Sachen sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen verbreitet würden, wurde in einem Medium in Bezug auf das periodische Medium “Kronen Zeitung“ der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Abs 1 MedienG). Die oe24 GmbH wurde zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 111
Wien, am 26.08.2024