Auer-Welsbach

1,7 Promille: Schluss mit Freigang

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Chancen auf eine vorzeitige Entlassung sind für den Promi-Häftling damit gleich null.

Der Adelige und Pleite-Manager Wolfgang Auer-Welsbach (59), der 12.500 Anleger um 400 Millionen Euro geschädigt hatte, war österreichweit der erste Häftling, der einen Antrag auf eine Fußfessel gestellt hatte.

Das Gericht lehnte diese damals ab. Doch der zu acht Jahren verurteilte Finanz-Jongleur bekam pro Monat zwei Ausgänge von je 48 Stunden. Diese durfte er auch in seiner Heimat Kärnten verbringen.

Den gelockerten Vollzug allzu locker genommen
Von 4. bis 6. Jänner erhielt Auer-Welsbach nun erneut Hafturlaub von der Justizanstalt Graz-Karlau, wo er seit November 2011 einsitzt. Und das, obwohl er bereits einmal gegen die strengen Auflagen verstoßen hatte. Der „gelockerte Vollzug“ war damals wegen „Auffälligkeiten“ für drei Monate aufgehoben worden. Die „Auffälligkeit“: Der 59-Jährige soll zu tief ins Glas geschaut haben.

»Wiederholungstäter«. Nun erwischte ihn die Polizei in Klein St. Paul mit 1,7 Promille am Steuer. Insidern zufolge soll er sogar von der Straße abgekommen und einen Straßenleitpflock gerammt haben. Angeblich soll der Promi-Häftling auch noch zu flüchten versucht haben. Bestätigt ist das allerdings nicht.

Konsequenzen. Wie bei Hannes Kartnig ist nun auch bei Auer-Welsbach Schluss mit lustig. Karlau-Leiter Josef Mock: „Er hat eine zweite Chance bekommen und sie nicht genutzt. Das Vertrauen, das für die Resozialisierung notwendig ist, wurde missbraucht.“ Folge: Gelockerter Vollzug aufgehoben und ein Ordnungsstrafverfahren wird eingeleitet. Für den Antrag auf vorzeitige Entlassung, den er nächstes Jahr stellen könnte, sieht es düster aus.

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