Von Nudeln

623 Euro Strafe, weil Anleitung zum Kochen fehlt

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Kurios: Deshalb muss eine Kärntner Nudelfabrik nun blechen.

Die Finkensteiner Nudelfabrik aus Kärnten bekam von der BH Villach eine höchst kuriose Strafverfügung. Das Unternehmen wurde gerügt, weil die Zubereitungshinweise nicht vollständig angegeben worden seien. Konkret geht es dabei um den fehlenden Hinweis, dass man Nudeln im Wasser kochen muss.
 

Kuriose Strafe

„Ist es nicht allgemein bekannt, dass man Teigwaren in kochendem Wasser kocht?“, fragt die Firmenchefin Katharina Gregori auf Facebook. Sie stellte den Strafbescheid online und löste damit im Netz viel Kopfschütteln aus. Den Behörden passten jedoch auch weitere Punkte nicht. Einmal merkte man an, dass beim Hinweis „mindestens haltbar“ ein „s“ fehlt, zudem wies man das Unternehmen darauf hin, dass bei der Zutatenliste der Hinweis „4 Volleier/kg (20 %)“ nicht ausreichend sei. Zulässig seien nämlich nur Angaben in Prozent.
 
 
Dafür muss das Kärntner Unternehmen nun über 600 Euro zahlen. „Natürlich wird die Finkensteiner Nudel Fabrik die damit verbundene Strafe bezahlen und die Korrekturen vornehmen“, merkte man auf Facebook an. Gleichzeitig fragt Gregori auf Facebook aber auch, „ob man durch solche Auflagen nicht die menschliche Fähigkeit des Denkens untergräbt“. 
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