Klagenfurt

Achtmal auf Ex-Freundin eingestochen

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Mildes Gerichtsurteil: 18 Monate teilbedingt wegen schwerer Körperverletzung.

Ein 29 Jahre alter in Kärnten ansässiger gebürtiger Tiroler ist am Dienstag von einem Schöffengericht am Landesgericht Klagenfurt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an seiner 37 Jahre alten ehemaligen Lebensgefährtin zu 18 Monaten Haft - davon drei Monate unbedingt - verurteilt worden. Im Herbst 2010 stach er achtmal mit einem Küchenmesser mit 13 Zentimeter langer Klinge auf sie ein und verletzte sie lebensgefährlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, ein Kellner, kam auf freiem Fuß zur Verhandlung, da seine U-Haft nach sieben Wochen wegen gelinderer Mittel aufgehoben worden war. Das Beweisverfahren sollte laut Staatsanwältin Gabriele Lutschounig zeigen, ob es sich um versuchten Totschlag oder die absichtlich schwere Körperverletzung handelte. Der Angeklagte bekannte sich der Körperverletzung schuldig. "Töten wollte ich die Frau nie. Hätte ich das wollen, wäre sie heute nicht als Zeugin hier. Warum ich das getan habe, kann ich echt nicht sagen. Teile meiner Gefühle war aufgestauter Hass."

Dem Angeklagten wurde für den Tatzeitpunkt durch zwei Gutachten eine sogenannte "hochgradig verminderte Zurechnungsfähigkeit" attestiert. "Er hat eine gute Intelligenz und keine Persönlichkeitsstörung. Auch lag keine Wahnidee oder ein psychotischer Zustand vor", sagte ein Sachverständiger.

Als "extrem mildernd" wurde laut der Schöffengericht-Vorsitzenden Aylin Aydinonat der Umstand gewertet, dass der Angeklagte mit dem Zustechen aufhörte, nachdem seine Freundin "Hör auf! Was machst du da?" gesagt habe. Auch fuhr der gebürtige Tiroler nach der Tat zur Polizei um sich zu stellen. "Geholfen habe ich meiner Freundin nicht mehr, da sie vor mir flüchtete, als sie das wollte. Auch habe ich mitbekommen, dass sie bei Einsatzkräften anrief", so der 29-Jährige.

Kennengelernt hatte sich das ehemalige Paar 2003 in einer Sauna in Klagenfurt. Aus einer "reinen Sex-Beziehung", wie der Angeklagte sagte, wurde eine richtige. Ausführlich erzählte der Angeklagte über die "jahrelangen Erniedrigungen, Schläge und Beleidigungen" durch seine Ex. So ausführlich, dass Zuhörer zeitweise den Gerichtssaal verließen. Vor der Tat habe er monatelang massive Schlafstörungen gehabt und lebte getrennt von der Frau. Eingeschrieben schickte er ihr einen Brief, in dem er ihr mitteilte, nie mehr was mit ihr zu tun haben zu wollen, nachdem Bitten dazu ignoriert worden seien.

Schließlich kamen die beiden doch wieder in Kontakt - "und bei ihr konnte ich schlafen, deswegen bin ich wieder zu ihr", so der junge Mann. Als er schließlich am Tag der Tat das Frühstück für seine Freundin, mit der eine neue Beziehung gestartet werden sollte, bereitete und sie mit den Worten "Wie schaust denn du schon wieder aus?" in die Küche kam, "brannten bei mir alle Sicherungen und ohne zu wissen, was ich tue, stach ich zu". Der Verteidiger des Angeklagten, Anton Gradischnig, zeigte sich mit dem Urteil sichtlich zufrieden.

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