Angeklagter hat zwölf Vorstrafen

Hitlergruß gezeigt: 15 Monate Haft für Kärntner

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Ein Kärntner wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt wurden.

Klagenfurt. Ein 37-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Zeugen hatten beobachtet, wie er in der Kärntner Bezirksstadt Spittal an der Drau im Frühverkehr mehrmals den Hitlergruß zeigte. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwölf Vorstrafen

Der Angeklagte, der zwölf Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Nötigung aufweist, wurde dem Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richterin Michaela Sanin aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Im Zusammenhang mit dem Verbotsgesetz war er bisher jedoch noch nicht aufgefallen.

Viertelstunde lang immer wieder den Hitlergruß gezeigt

Am 3. Oktober dieses Jahres wurde er allerdings beobachtet, wie er im Frühverkehr betrunken an einer stark frequentierten Kreuzung in Spittal an der Drau den Vorbeifahrenden etwa eine Viertelstunde lang immer wieder den Hitlergruß zeigte. Der Angeklagte bestritt dies. Er habe nur gewinkt, vier oder fünf Leute gegrüßt, bekräftigte er mehrmals. Zuvor sei er bei der Tankstelle gewesen, habe dort Freunde getroffen und sehr viel getrunken. Als es hell wurde, sei er heimgegangen, mit einer Bierflasche in der Hand, und habe dann eben Leuten bei der Kreuzung zugewinkt, sagte er aus. Der Mann hatte zum Zeitpunkt der Tat einen Blutalkoholspiegel von 1,9 Promille.

Zeugen mit anderer Meinung

Zeugen sahen das anders. Der Mann habe mit der Bierflasche in der linken Hand mit der rechten Hand klar den Hitlergruß gezeigt. Das sei definitiv kein Winken gewesen, erklärte der Mann, der die Polizei informiert hatte. Und der Angeklagte habe das mehrmals gemacht. Ein Polizist, der mit einem zivilen Streifenwagen an der Kreuzung unterwegs war, bestätigte diese Aussage. Es sei eindeutig der Hitlergruß gewesen. Der Angeklagte habe dabei auch eine stramme Körperhaltung angenommen.

Staatsanwaltschaft hatte die Anklage erweitert

Staatsanwalt Christian Pirker hatte die Anklage erweitert und dem Angeklagten vorgeworfen, im Juli eine Textnachricht mit "Sieg Heil" verschickt zu haben. Auch hier bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Er habe das Handy nicht mit Code gesperrt gehabt. Es könne leicht sein, dass sein Freund sein Handy genommen und diese Nachricht verschickt habe. Er habe das sicher nie geschrieben. Hier hatten die Geschworenen offensichtlich Zweifel an der Schuld des 37-Jährigen. Sie fällten den Schuldspruch mit sechs zu zwei Stimmen, eingeschränkt auf den Hitlergruß. Zur Strafbemessung erklärte die Richterin, erschwerend seien die Vorstrafen zu werten. Milderungsgründe seien keine zu finden gewesen. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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