"Zeitweise ist es von oben gekommen"

Prozess gegen Frauentrio wegen Mordes

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Die Hauptangeklagte hat am Montag beim Mordprozess in Klagenfurt lediglich die Betrügereien zugegeben, und das nur zum Teil, denn "zeitweise ist es von oben gekommen".

Klagenfurt. Die Zweitangeklagte erklärte, sie sei nicht schuldig, denn "ich wurde gezwungen". Lediglich die dritte Angeklagte, die sich nicht wegen Mordes verantworten muss, erklärte, sie fühle sich vollinhaltlich schuldig.

"Krankhafte, deliktische Persönlichkeitsstörung"

Der Verteidiger der 48-jährigen Hauptangeklagten, Hans Gradischnig, betonte, seine Mandantin leide an einer "krankhaften, deliktischen Persönlichkeitsstörung". Er müsse für sie die Verteidigungslinie verfolgen, dass sie sich lediglich wegen der Betrugshandlungen schuldig bekenne. Die 48-Jährige antwortete auf die Frage von Richter Dietmar Wassertheurer, sie habe von den Brandstiftungen gewusst, sie aber nicht angeordnet. Von dem Mord habe sie nichts gewusst, betonte sie.

Durch die Erstangeklagte auch erpressbar gewesen

Der Verteidiger der 44 Jahre alten Zweitangeklagten, Wolfgang Blaschitz, unterstrich, seine Mandantin habe ein völlig unauffälliges Leben geführt. Ihre Achillesferse sei die sechsjährige Tochter, diese sei ihr "Ein und Alles". Damit sei sie durch die Erstangeklagte auch erpressbar geworden. Sie sei schon als Kind mit Esoterik in Berührung gekommen, die Erstangeklagte habe sie diesbezüglich beeinflusst. Sie habe die ihr vorgeworfenen Taten zwar begangen, sagte Blaschitz und fügte hinzu: "Zum Tatzeitpunkt hatte die Hauptangeklagte vom Körper meiner Mandantin Besitz ergriffen." Dies sei durch eine hypnoseartige Beeinflussung geschehen, sodass sie sich durch einen von der Erstangeklagten veranlassten Zustand der Willensauslöschung befunden habe. Die 44-Jährige selbst erklärte: "Ich fühle mich nicht schuldig, denn ich habe nicht aus freiem Willen gehandelt, ich bin gezwungen geworden, das zu machen." Die Erstangeklagte habe sie dazu gezwungen.

Selbst zum Opfer geworden

Martin Prett, Anwalt der Drittangeklagten, sagte, seine Mandantin sei leicht manipulierbar. Sie sei in einer schwierigen Situation gewesen, als sie die Erstangeklagte traf. Sie sei selbst zum Opfer geworden und habe der Erstangeklagten insgesamt rund 300.000 Euro gegeben. Sie sei stark beeinflusst gewesen, habe sogar ihren eigenen Sohn bestohlen. Die 62-Jährige sagte, sie fühle sich vollinhaltlich schuldig, es sei alles genau so gewesen, wie es in der Anklage geschildert sei. Allerdings habe sie gedacht, das herausgelockte Geld würde irgendwann zurückgezahlt werden. Sie habe keinen Betrug begehen wollen, sehe aber ein, dass es einer gewesen sei.

Anschließend verfügte Richter Wassertheurer, dass die Erstangeklagte den Verhandlungssaal verlassen muss, weil er die Zweitangeklagte abgesondert vernehmen wollte.

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