Bub noch im Koma

Badedrama: Millstatt droht Klage

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Der Sprungturm war behördlich gesperrt, trotzdem sprangen Badegäste runter.

Nach dem tragischen Badeunglück am Millstätter See vor einem Monat, interessiert sich jetzt der Staatsanwalt für den Vorfall. Wie berichtet, war im August ein 13-jähriger Schüler aus 14 Metern Höhe vom Sprungturm ins Wasser gesprungen und versenkte dabei einen 11-jährigen Grazer, der seither schwer verletzt im Koma liegt. Das Unglück hätte gar nicht passieren dürfen. Der Sprungturm war zu dem Zeitpunkt behördlich gesperrt.

Der Staatsanwalt hat jetzt gleich zwei Gemeindebedienstete in Millstatt im Visier. Ermittelt wird gegen den Geschäftsführer des Strandbades und den Bademeister. Der Grund: Der Sprungturm aus den 30er-Jahren wurde zwar um 70.000 Euro generalsaniert, da aber einige behördliche Auflagen noch nicht erfüllt waren, wurde er von der Bezirkshauptmannschaft nicht für die Badegäste freigegeben. Der Bürgermeister von Millstatt, Josef Pleikner, sieht das anders.

Kleinigkeiten
Er spricht von „Kleinigkeiten“, die noch am Turm gefehlt hätten, wie die Montage von Netzen, oder Stahlplatten im oberen Drittel der Plattform die vor dem Ausrutschen schützen sollen. Dagegen hatte aber wieder das Denkmalamt etwas. Im Juli gab es eine Begehung durch die zuständigen Behörden und einen Sachverständigen der Abteilung Technik des Landes. Dabei soll es zu einer „österreichischen Lösung“ gekommen sein. „Der Sachverständige hat vor Zeugen gesagt, dass alles in Ordnung ist und wir den Turm in Betrieb nehmen können“, so der Bürgermeister. Schriftliches gibt es zu dieser Aussage freilich nichts. Daher hat die Gemeinde nun ein Problem. „Der Turm wurde unbefugt in Betrieb genommen, die Sperre nie aufgehoben“, sagt dazu Bezirkshauptmann Klaus Brandner. Die Überprüfung sei von seiner Behörde gar überhaupt nicht angeordnet worden und diese wäre dafür ja zuständig gewesen. „Ein absolutes Durcheinander“, wettert Bürgermeister Pleikner. Jetzt soll eine Risikoanalyse durch einen Fachmann Klarheit schaffen.

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