Entscheidung nicht rechtskräftig

Passantin niedergestochen: 29-Jähriger wird eingewiesen

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Der 29-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie, die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung beantragt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Klagenfurt. Weil er im Jänner eine 62-Jährige in Klagenfurt auf offener Straße mit einem Messer attackiert hat, wird ein 29-jähriger Mann in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Armenier hatte der ihm unbekannten Frau dutzende Stiche in Kopf, Hals und Schultern versetzt, sie überlebte den Angriff. Der 29-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie, die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung beantragt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Eine Überwachungskamera hatte die Tat festgehalten, die sich am helllichten Tag in der Klagenfurter Innenstadt ereignet hatte. Das Video wurde am Mittwoch bei der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt gezeigt. Darauf war der 29-Jährige zu sehen, wie er von hinten auf die Frau, die ihr Fahrrad schob, zuging und auf sie einstach - mehr als 30 Mal, wuchtig und immer gegen Kopf und Hals. Erst nachdem ein herbeigeeilter Mann dem 29-Jährigen einen Tritt versetzte, ließ dieser von der Frau ab und ging davon. Später stellte er sich der Polizei.

Wie Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth sagte, sei es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die 62-Jährige überlebt hat: "Sie war dick angezogen, hat versucht, sich zu schützen und Passanten sind eingeschritten." Das betonte auch der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch, nachdem er das Video gesehen hatte: "Nach 30-jähriger Tätigkeit in der Gerichtsmedizin wundert es mich, wie wenig Verletzungen entstanden sind und wie glimpflich die Frau davongekommen ist." Acht Stich- und Schnittverletzungen wurden festgestellt, es wurden Nerven beschädigt und Muskeln teilweise durchtrennt. Laut Tributsch war der Angriff definitiv geeignet, das Leben der Frau zu gefährden: "Es sagt schon die allgemeine Lebenserfahrung, dass Stiche, wenn sie den Hals betreffen, letal sein können."

Laut Staatsanwältin hatte es sich um geplante Tat gehandelt

Laut Staatsanwältin Wohlgemuth hatte es sich um eine geplante Tat gehandelt: Der 29-Jährige hatte das Küchenmesser mit 15 Zentimetern Klingenlänge aus seiner Wohnung mitgenommen, um jemanden anzugreifen. Das bestritt dieser auch gar nicht. Wie er dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann erklärte, sei das AMS schuld. Das habe ihm das Geld gestrichen und "solche Umstände geschaffen, dass ich gezwungen war, so zu reagieren, um mein Leben zu retten." Er wäre nämlich "fast verhungert" und wollte die Frau mit einem Messer verletzen, "damit ich in eine Anstalt komme und mit Essen versorgt werde". Er habe die Frau nur verletzen und nicht töten wollen und erklärte, er sei "nicht schuldig".

Der psychiatrische Sachverständige Franz Schautzer hatte den Armenier untersucht und gab Einblick in dessen Psyche. So habe dieser ihm erzählt, dass er Prinz oder König sei und im Auftrag von Regierungen aus dem Nahen Osten stehe, die ihn zum Weltherrscher aufbauen wollten. Der Bruder des Mannes habe immer wieder den psychiatrischen Krisendienst alarmiert, bereits 2018 war der Betroffene bei der Polizei um anzuzeigen, dass er verfolg und durch Hypnose beeinflusst werde.

Schwere Erkrankung

Die schwere Erkrankung des Mannes sei verbunden mit einer psychotischen Einengung, ausgeprägten Denkstörungen und wahnhaftem Denken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei davon auszugehen, dass der 29-Jährige erneut "ähnliche Taten bis hin zum Mord" begehen würde, so Schautzer. Nicht zuletzt fehle die Krankheitseinsicht - im Prozessverlauf hatte der Armenier immer wieder betont, dass er psychisch absolut gesund sei und keine Medikamente brauche. So auch nach den Ausführungen Schautzers: Dessen Gutachten sei "von vorne bis hinten falsch", ließ er die Dolmetscherin übersetzen.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus, sie kamen zu dem Entschluss, dass der Mann sein Opfer habe töten wollen. Ebenso einhellig fiel die Entscheidung, dass der Mann zur Tatzeit zurechnungsunfähig war. Wie Richterin Roßmann sagte, gebe es wegen der Gefährlichkeit des Mannes keine Alternativen zu einer Einweisung. Weder Verteidiger noch Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab.

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