Urteil ist nicht rechtskräftig

Versuchte Brandstiftung: 21-Jähriger verurteilt

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Wegen Brandstiftung ist am Montag ein 21-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Klagenfurt.  Der Mann hatte im Sommer versucht, einen Traktor anzuzünden und war dabei vom Inhaber des Bauernhofes erwischt worden. Vom Vorwurf einer weiteren Brandstiftung wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf frischer Tat ertappt

Der 21-Jährige war im August auf einem Bauernhof im Bezirk St. Veit auf frischer Tat ertappt worden. Der Inhaber des Bauernhofes, ein 22-Jähriger, hatte den 21-Jährigen entdeckt, als dieser unter einem Traktor lag. Der Tankverschluss des Fahrzeugs war offen, Treibstoff war auch auf dem Boden unter dem Traktor verteilt. Offensichtlich hatte der 21-Jährige gerade versucht, den Treibstoff mit einem Feuerzeug anzuzünden. Er flüchtete, wurde jedoch vom 22-Jährigen mit dem Traktor eingeholt und gestellt. Diesen Brandstiftungsversuch gab der Angeklagte am Montag vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Michael Schofnegger auch zu. Bei einem weiteren Fall war die Sache aber alles andere als klar. Bereits im März war ein Stall des selben Bauernhofes niedergebrannt. Bei seiner Einvernahme durch die Polizei nach seiner Festnahme im Sommer hatte der 21-Jährige vage Angaben gemacht, was diesen Brand angeht. Auch habe es sein können, dass der Mann ein gespaltenes Verhältnis zu der Bauernfamilie habe. Das alles verkenne man nicht, sagte Schofnegger in seiner Urteilsbegründung, "aber es fehlt ein konkreter Beweis. Es wurden keine DNA-Spuren gefunden, es gab am Tatort keine Hinweise, dass er der Täter ist."

Schuldig gesprochen für Vorfall im August

Schuldig gesprochen wurde der 21-Jährige schließlich für den Vorfall vom August. Wäre es ihm gelungen, den Traktor anzuzünden, hätte das Feuer schnell auf mehrere Gebäude übergreifen können, sagte der Richter. Sein Geständnis sei dem Mann zugutegekommen, erschwerend fielen aber fünf einschlägige Vorstrafen ins Gewicht. Auch war der Mann nach einer bedingten Entlassung aus dem Gefängnis schnell wieder straffällig geworden. Diese bedingte Entlassung wurde auch widerrufen, was bedeutet, dass der Mann für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis muss.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
 

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