Attacke in Baden

20-Jähriger wird nach Messerangriff in Anstalt eingewiesen

Teilen

Ein 20-Jähriger wird nach einem Messerangriff im Vorjahr in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht.

Ein 20-Jähriger ist nach einem Messerangriff in einem Badener Park in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen entschieden am Donnerstag in Wiener Neustadt auf versuchte absichtlich schwere Körperverletzung und auf Zurechnungsunfähigkeit. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.
 
Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von den Geschworenen einstimmig verneint, die Eventualfrage nach versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung beantworteten sieben der acht Laienrichter mit Ja. Der Afghane hatte einen gleichaltrigen Landsmann im September 2018 mit einem Küchenmesser attackiert. Das Opfer erlitt eine Kratzwunde an der Wange, weitere Angriffe konnte es durch Fußtritte abwehren. Der Betroffene soll unter dem Einfluss paranoider Schizophrenie oder akuter polymorpher psychotischer Störung mit schizophrenen Symptomen gehandelt haben.
 

Gutachter empfahl Einweisung in Anstalt

20-Jähriger "braucht unbedingt kontrollierte Therapie"
 
Das Opfer der Messerattacke in Baden gab in der Schwurgerichtsverhandlung am Donnerstag in Wiener Neustadt an, der 20-Jährige habe nach dem ersten Schnitt bei weiteren Angriffen versucht, mit der Klinge von oben nach unten in Richtung seines Oberkörpers einzustechen. "Wenn er mich mit dieser Bewegung getroffen hätte, wäre ich tot", meinte der junge Mann laut Übersetzer.
 
Nach dem ersten Schnitt habe er "gesehen, dass mein Gesicht blutet, dann zog ich mich zurück". Er sei einen Schritt zurückgegangen und habe sich gewehrt. Er habe angenommen, dass ihn der 20-Jährige nicht nur bedrohen, sondern schwer verletzen oder umbringen wollte, so der Afghane. Ein 17-jähriger Indonesier sagte im Zeugenstand, die Stichbewegungen seien direkt in Richtung seines Freundes gegangen.
 
Der Angriff mit dem Küchenmesser hatte eine sieben Zentimeter lange oberflächliche Schnittwunde an der Wange des Opfers zur Folge. Hätte er den Mann durch die weiteren geschilderten Bewegungen getroffen, wäre mit schweren oder lebensgefährlichen Verletzungen zu rechnen gewesen, führte Gutachter Wolfgang Denk aus.
 

20-Jähriger "braucht unbedingt kontrollierte Therapie"

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl attestierte dem jungen Mann paranoide Schizophrenie, er sei nicht zurechnungsfähig. Der 20-Jährige zeige "bizarres, inadäquates Verhalten". Die Erkrankung sei bereits vor dem Vorfall in Baden diagnostiziert worden, der Betroffene habe aber seine Medikamente nicht genommen. Der Afghane war 2017 mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf jemanden losgegangen - dafür erhielt er nach Gerichtsangaben in Wien eine teilbedingte Freiheitsstrafe . 2018 folgte die Attacke mit einem Messer in dem Park in Niederösterreich.
 

Täter "kennt keine Grenzen"

Der 20-Jährige "kennt keine Grenzen", er könne sie jederzeit überschreiten, sagte der psychiatrische Gutachter, der eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl. "Er braucht unbedingt eine kontrollierte Therapie und ein kontrolliertes soziales Umfeld", sonst seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit neuerliche Tathandlungen zu erwarten. Der Prozess sollte nach einer Mittagspause um 13.00 Uhr fortgesetzt werden.
 

Was im September 2018 geschah

Das Opfer war beim Angriff im September 2018 in einem Badener Park leicht verletzt worden. Der Afghane leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
 

20-Jähriger leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie

Das Opfer - ebenfalls ein 20-jähriger Afghane - hatte dem Staatsanwalt zufolge in einem Park beim Bahnhof in Baden mit einem Freund auf einer Bank gesessen und geraucht. Er habe den Mann gekannt, weil sie gemeinsam in einer Unterkunft lebten, sagte er in der Schwurgerichtsverhandlung. "Ich habe ihn um eine Zigarette gefragt und dann habe ich Stimmen gehört. Stimmen, die sagten, ich soll ihn mit einem Messer stechen", gab der subsidiär Schutzberechtigte laut Dolmetscher an. Er hatte aus seiner Hosentasche ein Küchenmesser herausgeholt und mit der neun Zentimeter langen Klinge nach unten eine waagrechte Schnittbewegung gegen das Gesicht seines Landsmanns ausgeführt.
 

"Wollte ihn nicht treffen, sondern nur Angst machen"

Das Opfer war laut Staatsanwalt "instinktiv" zurückgewichen, sodass von der Attacke nur eine oberflächliche Schnittwunde an der Wange zurückblieb. Dann hatte der Mann dem Angreifer einen Fußtritt gegen die Brust versetzt, um ihn auf Abstand zu halten. Nach Angaben des Opfers konnte es zwei weitere Messerangriffe ebenfalls mit Tritten abwehren. "Ich wollte ihn nicht treffen, sondern ihm nur Angst machen", meinte der Betroffene.
 

"Warte, ich schlag dich"

Als das Opfer Richtung Bahnhof geflüchtet war, soll er ihm laut Übersetzer mit dem Messer in der Hand nachgelaufen und gerufen haben: "Warte, ich schlag dich." Er hatte seinen Landsmann aber nicht mehr einholen können. Als die inzwischen von Zeugen verständigte Polizei eintraf, hatte der 20-Jährige das Messer in einen Brunnen geworfen. "Die Stimme hat es mir gesagt", meinte der Afghane dazu. Die verschriebenen Medikamente habe er seit einem Monat vor dem Vorfall nicht mehr genommen. Der Betroffene war am Tatort festgenommen worden.
 

Staatsanwaltschaft geht von Mordversuch aus

Der Verteidiger sagte, sein Mandant werde sich dahingehend verantworten, dass er das Opfer verletzen, aber nicht töten wollte. Laut Sachverständigengutachten sei eine derartige Tathandlung jedenfalls geeignet, um derart schwere Verletzungen herbeizuführen, dass der Tod eintreten könnte, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Betroffene das Opfer in diesem Moment töten wollte - also von einem Mordversuch.
 
Dem psychiatrischen Sachverständigen zufolge leidet der 20-Jährige an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. Der Betroffene stelle eine "massive Gefahr für andere Personen" dar, sagte der Staatsanwalt zur beantragten Einweisung. Der Afghane hatte vor dem Vorfall ein "auffälliges, bedrohliches Verhalten" an den Tag gelegt, zunehmend aggressiv und ungehalten reagiert und jede Medikation verweigert, zitierte die Richterin aus einem Bericht des Betreibers der Flüchtlingsunterkunft. Der 20-Jährige räumte weiters ein, vor einiger Zeit zwei Jahre lang Marihuana konsumiert zu haben.
 
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.