Totschlag

71-Jährige erstochen: Acht Jahre Haft

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Der 58-jährige bestritt jegliche Tötungsabsicht.

Nicht wegen Mordes an seiner 13 Jahre älteren Lebensgefährtin, sondern wegen Totschlags ist ein 58-jähriger Niederösterreicher am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen worden. Der Mann wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - es ist somit nicht rechtskräftig.

Küchenmesser
Laut der auf Mord lautenden Anklage hatte der Arbeitslose der unter Sachwalterschaft stehenden 71-Jährigen am 14. Juni in Pottenstein (Bezirk Baden) mit einem Nudelholz mehrere Schläge auf den Kopf versetzt und der am Boden Liegenden mit einem langen Küchenmesser einen Bauchstich zugefügt. Die - dann alleingelassene - Frau verblutete nach einigen Stunden. Ihr Tod wäre bei ärztlicher Hilfe zu verhindern gewesen. Auslöser war ein Streit, weil sie ihn - nach erheblichem Alkoholkonsum - am neuerlichen Fortgehen gehindert hatte. Im Prozess bekannte sich der 58-Jährige der Tat schuldig, bestritt aber die Tötungsabsicht.

Opfer schizophren
Die Beziehung zu dem Opfer hatte seit vier Jahren bestanden. Er habe gekocht, Wäsche gewaschen und ihr immer geholfen, sagte der gelernte Maurer, der seit langem geschieden und seit sieben Jahren ohne Beschäftigung ist. Er beschrieb seine Freundin als "eigentlich gutmütig", nur wenn sie ihre Medikamente nicht nahm, "drehte sie durch". Dann habe sie ihm "ein paar runter gehaut", einmal einen Aschenbecher auf seinen Kopf geschlagen und eine Blumenvase geworfen, verwies der Angeklagte darauf, dass die Frau schizophren und auch dreimal "in Gugging" (Landesnervenklinik, Anm.) gewesen sei. Seinen täglichen Alkoholkonsum bezifferte er mit durchschnittlich sieben Bier.

Angeklagter beruft sich auf Notwehr
An jenem Montag im Juni war das Paar einkaufen und im Gasthaus gewesen, zu Mittag daheim und dann noch einmal in einem Cafe. Dass die Frau nach der Rückkehr in die Wohnung seine und ihre Schlüssel versteckte, habe ihn zornig gemacht, räumte er auf Richterfrage ein, dass er weg wollte, weil kein Bier mehr da war. Dann sei die 71-Jährige, die dabei war, in der Küche ein Hendl zu zerlegen, mit dem Messer auf ihn los gegangen, worauf er den Nudelwalker nahm und zuschlug.

Richter hegt Zweifel

"Ich hab' geglaubt, sie will mich abstechen", versuchte der Angeklagte, eine Notwehrsituation glaubhaft zu machen. "Die Frau war 71 Jahre, 1,56 Meter groß und bereits niedergeschlagen", meinte der Richter und hielt ihm von dieser Version divergierende frühere Aussagen vor, wonach er auf die reglos am Boden Liegende einstach und danach regelrecht erleichtert gewesen sei. Der Sachwalter hatte damals die Exekutive verständigt, weil die Frau ihrer Pflegerin zwei Tage lang nicht geöffnet hatte. Die Polizei fand die Tote am 16. Juni im Vorzimmer der - verwahrlosten - Wohnung auf dem Bauch liegend.

Zurechnungsfähig
Aus psychiatrischer Sicht war und ist der Angeklagte zurechnungsfähig. Sein chronisch schädlicher Alkoholkonsum, an den er gewöhnt war, habe keine körperliche Abhängigkeit erzeugt und seine geistige Leistungsfähigkeit nicht gemindert. Der Messerstich hatte laut dem Gerichtsmediziner die Leber des Opfers durchstoßen und die Milz verletzt, von den Schlägen mit dem Nudelwalker, dessen Griff dabei sogar abbrach, zeugten elf Rissquetschwunden und eine Hautabschürfung am Kopf.

 

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