Nach Crash auf A 22

Ermittlungen gegen Bundesheer-Soldaten

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Die Untersuchungen richten sich gegen den Übungsleiter, zwei Unteroffiziere sowie Soldaten in Ausbildung, nicht jedoch gegen Grundwehrdiener.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt im Fall der Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn (A22) gegen zwölf Angehörige des Bundesheeres und einen in den Unfall verwickelten PKW-Lenker wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dies berichtet die ORF-Sendung "Niederösterreich heute" am Donnerstag.

"Nicht gegen Grundwehrdiener"
Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, bestätigte den ORF-Bericht. Von den Bundesheer-Angehörigen werde gegen den Übungsleiter, zwei Unteroffiziere sowie Soldaten, die in Ausbildung zum Unteroffizier standen, ermittelt. "Nicht gegen Grundwehrdiener", so Köhl. Bisher war davon die Rede, dass Erhebungen nur gegen zwei Bundesheer-Angehörige geführt werden.

Bisher keine privaten Klagen
Es fehle noch der schriftliche Bericht der Kriminaltechnik sowie der Obduktionsbericht jener Tschechin, die bei Massenkarambolage am 22. Jänner ums Leben gekommen sei, so Köhl laut ORF NÖ. Ob und wann es zu Anklagen kommen werde, sei derzeit noch nicht abschätzbar. Private Klagen in diesem Fall seien beim zuständigen Gericht noch nicht eingegangen.

Unfall am 22. Jänner
Bei der Kollision auf der A22 in Korneuburg wurde eine Frau getötet, sieben Personen verletzt. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt. Zum Unfallzeitpunkt, gegen 18.55 Uhr, fand auf einem Gelände des Bundesheeres eine Nachtlehrvorführung statt. Kurz vor der Karambolage wurden fünf Nebelhandgranaten gezündet. Das Bundesheer hat bereits eingeräumt, dass für die Zündung vorgeschriebene Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden.

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