Urteil gegen 19-Jährigen

Vater erstochen: Sechs Monate bedingt

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Ein Jugendlicher wehrte seinen Vater mit einem Messer ab, der ihn attackierte.

NÖ. Es war ein Stich ins Herz, der einen 59-Jährigen am 4. August 2017 tötete. Er kam ausgerechnet von einem seiner Söhne (19), der in Notwehr gehandelt haben will. Sein Verteidiger Martin Preslmayr plädierte im Landesgericht Korneuburg auf einen Freispruch. Der Prozess ist mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der 19-Jährige, der seinen Vater im Streit erstochen hatte, wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
Verteidiger Martin Preslmayr und sein Mandant (19).
© Larissa Eckhardt
 
Das Opfer war Vater von vier Kindern und galt als sehr gewalttätig. „Ein Tyrann“, wie der 19-Jährige Richter Rainer Klebermaß erklärte. Der Jugendliche war am besagten Tag vor seinem Vater geflüchtet, als er wieder einmal handgreiflich wurde. Als der 59-Jährige ihm in sein Zimmer nachlief, griff der Angeklagte zu einem Karambit und hielt es seinem Vater laut eigener Aussage abwehrend entgegen. Dieser schlug seinen Sohn mit der Faust ins Gesicht und soll in seiner Rage ins Messer gelaufen sein. 
 
Vater erstochen: Sechs Monate bedingt
© all
 
Weil es bei nur einem Stich blieb, sah die Staatsanwaltschaft von einer Mordabsicht bzw. einem Totschlag ab, stufte den Fall als Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ein. Geklärt wurde, ob das Messer das gelindeste Mittel war, um den Vater abzuwehren. Der 19-Jährige bekam heute sechs Monate bedingte Haft.
 
L. Eckhardt
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