Urteil nicht rechtskräftig - 68-Jähriger war im September während eines bewachten Ausgangs aus Sicherungsverwahrung geflüchtet - Mehr als 160.000 Euro erbeutet.
Nach einem Überfall auf die Sparkasse in Krumbach (Bezirk Wiener Neustadt) ist ein 68-Jähriger am Montag in Wiener Neustadt zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Der deutsche Staatsbürger war im September in seinem Heimatland während eines bewachten Ausgangs aus einer Sicherungsverwahrung für gefährliche Rückfalltäter geflüchtet und soll in der Folge das niederösterreichische Geldinstitut ausgeraubt haben.
Flucht
Der Überfall in Krumbach war am 15. September verübt worden. Mit einem Motorradhelm maskiert, hatte der 68-Jährige zwei Angestellte mit einer Pistole bedroht und die Öffnung des Safes verlangt. Der Angeklagte flüchtete laut Angaben des Landesgerichts Wiener Neustadt mit 160.480 Euro Bargeld im Gepäck. Verletzt wurde niemand.
Raubgruppe
Sechs Tage später wurde der als gefährlich eingestufte Mann bei der Einreise nach Bulgarien festgenommen und ein Teil der Beute in seinem Fluchtfahrzeug sichergestellt. Im Oktober wurde der Beschuldigte schließlich auf dem Luftweg nach Österreich ausgeliefert und auf dem Flughafen Wien in Schwechat von Beamten der Raubgruppe des Landeskriminalamtes NÖ festgenommen. Bei seiner Einvernahme führte der voll geständige 68-Jährige laut Polizei an, dass er in Deutschland nach Bankraubserien in den 1980er- und 1990er-Jahren in Strafhaft und 2018 auf unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung für gefährliche Rückfalltäter gekommen war.
Waffe
Am 7. September ist er bei der bewachten Ausführung zu einer Corona-Impfung geflüchtet. In der Folge habe er Maskierung und Helm sowie eine Schreckschusspistole für den Banküberfall erstanden. Den Coup in Krumbach habe er allein geplant und durchgeführt. Im Anschluss sei er über Slowenien, Kroatien und Serbien geflüchtet. Tatutensilien und die Waffe habe er noch im Nachbarland entsorgt, einen Teil der Raubbeute verspielt bzw. zu "Vergnügungszwecken" verwendet.