Nach der raschen Festnahme der Bankräuber streitet die Polizei jetzt um den Erfolg – und die Anwältin der Verdächtigen um deren Rechte.
Erfolg hat immer viele Väter. Aber selten nur streiten sich zwei um Bankraub-Serientäter wie im derzeit spektakulärsten Kriminalfall. Wie berichtet, wurden Freitag die Linzer Brüder Christian (23) und Alexander L. (26) kurz nach einem bewaffneten Überfall auf eine Raika in Blindenmarkt geschnappt. Der Tatort liegt in Niederösterreich.
Die Festnahme der flüchtenden Räuber gelang einer Cobra-Einheit auf einem Parkplatz der A1 bei Kilometer 112 (NÖ). Und Ganove Christian L., der in der Bank vom Security Albert G. angeschossen wurde, liegt im Spital von Krems. Aber sein Bruder Alexander sitzt in Linz in U-Haft und wird von Oberösterreichs Kripo einvernommen, die den Gangster gleichsam entführt hat.
Eiszeit
Hintergrund der Groteske: Die Brüder L. stehen im
Verdacht, zumindest sechs – vermutlich aber 12 – Banküberfälle verübt zu
haben; vier davon in Niederösterreich. Wäre NÖ-Raubermittler Helmut
Burgsteiner jetzt für den Akt zuständig, hätte er eine brillante
Erfolgsquote (von 17 Überfällen 16 geklärt).
So aber wird wohl OÖ-Sicherheitschef Alois Lissl geehrt werden. Und für den Kriminalisten besteht an seiner Zuständigkeit auch kein Zweifel: „Ihre ersten Raubüberfälle begingen die Brüder in und um Linz.“
Resultat jedenfalls: Zwischen den Polizeibehörden herrscht jetzt Eiszeit, auch bei Fön im Advent.
Fette Beute
Fernab vom Hickhack scheint mittlerweile sicher: Die
Bankraub-Brüder waren auch in der Steiermark aktiv und kassierten bei jedem
Raubzug 50.000 Euro und mehr ab (zuletzt 75.000 Euro). Christian L. gönnte
sich mit der Beute ausgedehnte Urlaube in Thailand, sein Bruder ließ als
Lebemann im Lande die Puppen tanzen und fuhr Mercedes E-Klasse. Für beide
gilt die Unschuldsvermutung. Gleichzeitig aber gerät die Polizei in ein
schiefes Licht.
Denn Anwältin Irmtraud Oraz, die beide Brüder vertritt, ist fassungslos, weil ihr Oberösterreichs Kripo bisher jeden Kontakt mit ihren Mandanten verweigert: „Damit wird ein Grundrecht verletzt, das die Strafprozessordnung jedem Verdächtigen zugesteht.“ Die brillante Advokatin wird „diese Willkür sicher nicht hinnehmen“. Der Strafprozess wird garantiert spannend.