Internistisches Gutachten bescheinigte Beschuldigtem kurzzeitige Bewusstlosigkeit.
Nach einem Unfall auf der Mariazellerbahn mit mehr als 30 Verletzten im Vorjahr ist der angeklagte Triebwagenführer am Mittwochnachmittag in St. Pölten rechtskräftig vom Vorwurf der grob fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Gemeingefährdung freigesprochen worden. Das internistische Gutachten bescheinigte dem 26-Jährigen eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit zum Zeitpunkt des Vorfalls.
Die Staatsanwaltschaft trat daraufhin von der Anklage zurück. Dem Sachverständigen zufolge führten mehrere Faktoren zu einer Fehlregulation des Kreislaufs des 26-Jährigen. Dazu gehöre etwa eine zu geringe Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Die Bewusstlosigkeit sei "zu diesem Tag, zu dieser Zeit unvorhersehbar passiert", "Zeitraum, Länge und Dauer" seien nicht beurteilbar. Staatsanwalt Leopold Bien zeigte sich "froh, dass wir dieses Gutachten noch eingeholt haben" - der Prozess war deswegen am 20. März vertagt worden. Das Unfallgeschehen sei dem Angeklagten nicht vorwerfbar, betonte der Vertreter der Anklagebehörde.