Einweisung

Altenpflegerin zündete Haus ihrer Klientin an

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Geschworene sahen Mordversuch und Brandstiftung - Rechtskräftig.

Eine Pflegerin, die im Juli des Vorjahres im Haus ihrer Klientin im Bezirk Vöcklabruck Feuer gelegt hat, ist am Donnerstag vom Landesgericht Wels rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Als Anlassdelikte sahen die Geschworenen wie auch die Staatsanwaltschaft Mordversuch und Brandstiftung.

Die 55-jährige Polin war seit acht Jahren bei der Familie und betreute dort die 88-jährige Mutter. Wie deren Tochter schilderte, sei die Pflegerin fast schon ein Familienmitglied und das Verhältnis gut gewesen. Allerdings habe sich die Frau zuletzt verändert und seltsame Verhaltensweisen an den Tag gelegt.

In der Nacht auf den 11. Juli soll die Pflegerin nicht nur in ihrem Zimmer und im Bad Feuer gelegt, sondern auch die Bettdecke der schlafenden 88-Jährigen angezündet haben. Dann habe sie die Schlüssel mitgenommen und das Haus verlassen, so der Staatsanwalt.

 

Katze weckte alte Dame auf

Die alte Dame wurde wach, weil ihr die Katze auf den Bauch gesprungen war. Sie bemerkte das Feuer und wollte ins Freie flüchten. Die Tür war aber versperrt. Also ging sie in einen anderen Trakt zu ihrer Tochter und ihrem Enkelsohn. Gemeinsam brachten sie sich in Sicherheit. Die Pflegerin blieb zunächst verschwunden. Ein Großaufgebot an Einsatzkräften suchte nach ihr und fand sie kurz nach 8.00 Uhr nackt und verstört in einem Wald.

Laut einem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner ist die Frau nicht zurechnungsfähig. Sie leidet an einer chronischen Schizophrenie. Es sei zu befürchten, dass sie trotz medikamentöser Behandlung wieder ähnliche Taten begehen könnte. Für ihren Verteidiger ist seine Klientin eine "bedauernswerte kranke Frau". Für Staatsanwalt Günther Diplinger habe sie "bewusst zu töten versucht", angesichts ihres Zustandes komme aber nur eine Einweisung infrage.
 
Die Geschworenen hatten zu urteilen, ob die Frau die Delikte des Mordversuchs an den drei Bewohnern sowie der Brandstiftung - das Feuer verursachte einen Sachschaden von über 300.000 Euro - begangen hat und ob sie zurechnungsunfähig war. Ihre Entscheidung fiel in allen Punkten einstimmig aus.
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