Wels

Freundin im Koma: Neun Jahre Haft

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Der Oberösterreicherr soll seine Freundin eineinhalb Minuten lang gewürgt haben.

Ein Geschwornengericht hat einen 20-jährigen Oberösterreicher Mittwochabend im Landesgericht Wels wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Er soll seine 18-Jährige Freundin eineinhalb Minuten lang gewürgt haben. Sie liegt seither im Koma und dürfte das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangen.

Nicht rechtskräftig
Der Schuldspruch der acht Geschwornen erfolgte einstimmig. Für das Gericht überwogen bei der Strafbemessung die erschwerenden Gründe: Der überraschende Angriff auf das Opfer und die schlimmen Folgen. Mildernd waren nur die bisherige Unbescholtenheit und das Tatsachengeständnis des Angeklagten. Er erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Motiv der Tat war offenbar Eifersucht. Das Opfer wollte sich nach zweijähriger Beziehung vom Angeklagten trennen. Bei einer Aussprache am 11. Mai des Vorjahres in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck) würgte er seine Freundin eineinhalb Minuten lang, bis sie sich nicht mehr rührte. "Da habe ich gewusst, dass ich richtig Scheiße gemacht habe", so der 20-Jährige. Er sei davon ausgegangen, dass sie tot sei. Dann habe er seine Verwandten angerufen, sie sollten kommen. Eine Tante begann mit der Reanimation des Opfers bis die Rettung kam. Die junge Frau konnte zwar wiederbelebt werden, blieb aber bis heute ohne Bewusstsein. Nach Ansicht der Ärzte dürfte sie es auch nicht mehr wiedererlangen.

   Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht gefasst und relativ emotionslos. Er gab aber detailliert Auskunft zu den Geschehnissen. Seine Angaben deckten sich auch weitgehend mit den Erkenntnissen der Ermittler und Sachverständigen. Der 20-Jährige bestritt die Tötungsabsicht. Allerdings soll er bei der Einvernahme durch die Polizei gesagt haben: "Wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben."

   Der Staatsanwalt vertrat die Ansicht, der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass das Opfer stirbt. Er sah daher einen Mordversuch, für den der Strafrahmen im aktuellen Fall fünf bis 20 Jahre beträgt. Die Verteidigerin sprach hingegen von einer "Kurzschlussreaktion" und vertrat die Ansicht, es könnte sich auch um eine absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen gehandelt haben. "Es tut mir extrem leid, was passiert ist. Ich wollte sie nicht umbringen und auch nicht, dass sie in so einem Zustand ist", sagte der 20-Jährige in seinem Schlusswort bevor die Geschwornen mit der Beratung ihrer Entscheidung begannen.

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