18 Jahre Haft

Freundin mit Stich in Hals ermordet

Teilen

11.000 Euro gibt es für die Hinterbliebenen des Opfers.

Der Prozess um einen tödlichen Beziehungsstreit hat am Dienstagabend im Landesgericht Linz mit der Verurteilung des Angeklagten zu 18 Jahren Haft geendet. Die Geschworenen sprachen den 24-Jährigen einstimmig des Mordes schuldig und bezeichneten ihn zum Tatzeitpunkt als zurechnungsfähig. Den Eltern und dem Bruder des 21 Jahre alten Opfers wurden 11.000 Euro als Abgeltung des Trauerschadens zugestanden. Der Beschuldigte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Hitzige Beziehung
Zwischen dem Pärchen soll es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen sein, beiden seien laut Polizei äußerst gewaltbereit gewesen. Gegen die Frau war ein Betretungsverbot verhängt worden, bis sie sich doch wieder in der Wohnung des Mannes im Bezirk Perg trafen. In der Nacht auf 14. Juni eskalierte die Situation und endete für die 21-Jährige tödlich. Die Flucht des Tatverdächtigen führte ihn bis nach Deutschland, bis er schließlich auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich von der Cobra gefasst wurde.

Verteidiger spricht von Selbstmord
Der Angeklagte erklärte, dass er die Frau in den Schwitzkasten genommen habe, bis ihm eine Flasche über den Kopf geschlagen worden sei. Von da an könne er sich an nichts mehr erinnern. Auf der Tatwaffe, einem Küchenmesser, seien keine Fingerabdrücke seines Mandanten sichergestellt worden, so der Verteidiger, der einen Suizid für eine mögliche Variante hielt. Die Leiche habe insgesamt sechs Verletzungen durch das Messer aufgewiesen, davon seien vier leicht gewesen. Dabei könnte es sich um sogenannte Probestiche, wie sie bei Selbstmördern vorkämen, gehandelt haben.

Gutachter dagegen belasteten den Angeklagten schwer: Das Opfer sei stark gewürgt worden, was schon potenziell tödlich sein hätte können, so ein Gerichtsmediziner. Die Frau sei schließlich nach einem Stich in die Halsschlagader verblutet. Laut einem Psychiater leidet der 24-Jährige an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, sei aber weder geistig noch psychisch abnormal. Daher sei die Einweisung in eine Anstalt aus seiner Sicht nicht möglich, erklärte der Gutachter. Zum Tatzeitpunkt sei der Verdächtige auf jeden Fall zurechnungsfähig gewesen. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Strafe für Mord "im oberen Bereich der Skala".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.