Rote Karte für Aktivisten

Gericht untersagt Klimaschützern Demo auf der Westautobahn

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Wegen massiver Beeinträchtigung öffentlicher Interessen hat das Gericht das Verbot der Klimademo bestätigt.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat das Verbot einer Klimakundgebung auf der Westautobahn (A1) bei Ansfelden (Bezirk Linz-Land) bestätigt. Das teilte das Gericht am Montag mit. Begründet wird das mit einer massiven Beeinträchtigung öffentlicher Interessen.

Die Demo mit dem Titel "Klima- statt Transitautobahnmilliarden! Verkehrswende jetzt! Global denken - lokal handeln!" war für 22. September geplant. Sie sollte mit einem Demonstrationszug am Bahnhof Ansfelden starten und einer Kundgebung auf der A1 in Haid enden. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land untersagte die Veranstaltung, zu der 300 bis 400 Personen erwartet wurden, jedoch aufgrund der "Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung". Die Organisatoren erhoben gegen den Bescheid Beschwerde, blitzten allerdings beim LVwG ab.

Dieses begründete die Abweisung der Beschwerde u.a. damit, dass die Demo neben lokalen Sperren und Umleitungen auch eine Sperre des am stärksten frequentierten Streckenabschnittes der A1 in einer Fahrtrichtung zur Folge gehabt hätte. Das wiederum hätte "bedeutende Staubildungen" und "ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Auffahrunfälle, insbesondere etwa durch Ablenkung der Fahrzeuglenker auf der Gegenfahrbahn" nach sich gezogen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Schutz der Gesundheit von Menschen wären massiv beeinträchtigt worden. Auch das Zufahren von Rettungsfahrzeugen wäre nur bedingt möglich gewesen, so das LVwG in seiner Argumentation.

 

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