Urteil

Innviertler Brandstifter fassten Haftstrafen aus

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Drei junge mutmaßliche Brandstifter haben am Mittwoch im Landesgericht Ried im Innkreis unbedingte Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren ausgefasst.

Das Gericht griff hart durch, weil sie eine "ganze Region in Angst und Schrecken versetzt" hätten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Schäden in Höhe von 400.000 Euro angerichtet
Dem Trio wird vorgeworfen, im Herbst 2006 Strohfiguren, einen Baum und das Hackschnitzellager einer Disco - in diesem Fall war erst der zweite Versuch erfolgreich - angezündet zu haben. Dann hätten sie sich allmählich auch über größere Objekte hergemacht, so die Ermittler. Darunter auch bei Erdbeerfeldern aufgestellte Hütten. Das Ziel der letzten mutmaßlichen Brandstiftung war in einem Autohaus ein Container mit Reifen, unter denen Gasflaschen lagerten. Es kam es zu einer spektakulären Explosion. Das gab den Dreien doch zu denken. Die Bande beendete ihre Aktivitäten, rund ein Jahr später wurde sie gefasst. Auf ihr Konto sollen Taten mit einem Schaden von rund 400.000 Euro gehen.

Täter entschuldigten sich
Alle drei - zwei von ihnen waren zur Tatzeit noch minderjährig - waren vor Gericht ziemlich kleinlaut und geständig. Sie hätten "nicht darüber nachgedacht". Das ließen Staatsanwaltschaft und Richter so nicht gelten, es handle sich um schwere kriminelle Handlungen. Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass ihre Mandanten in psychotherapeutischer Behandlungen seien, in einem intakten sozialen Umfeld lebten und durch die noch laufende Wiedergutmachung der Schäden ohnehin gestraft seien. Die letzte Äußerung der Angeklagten vor dem Urteil: Sie entschuldigten sich.

Unbedingte Strafen
Die zwei zur Tatzeit noch Minderjährigen wurden zu 18 Monaten sowie zwei Jahren Haft verurteilt. Der Älteste erhielt dreieinhalb Jahre. Außerdem müssen alle die Kosten des Verfahrens ersetzen und die Forderungen der Geschädigten erfüllen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen haben. Alle Strafen wurden unbedingt ausgesprochen. Richter Gerhard Liener befand, die unselige Tradition des Zündelns im Innviertel müsse ein Ende haben. In den vergangenen Jahren gab es eine Brandserie mit knapp 20 gelegten Feuern. Einige wurden geklärt, andere nicht. Bei vielen Bränden entstanden Schäden im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich. Mehrere Tiere verendeten in den Flammen.

Die Angeklagten meldeten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligten gaben keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig

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