Frist übersehen

Kein Strafverfahren gegen Todeslenker

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Zwischen den Gerichten kam es zu einer Kommunikationspanne.

Weil die Staatsanwaltschaft Linz die Frist zur Erhebung einer neuen Anklage um einen Tag übersehen hatte, kommt es nicht zum Strafverfahren gegen einen Lkw-Lenker, der im Vorjahr einen Radler überfahren hatte, weil ihn die tief stehende Sonne geblendet hatte. Eine Kommunikationspanne habe zu der Versäumnis geführt, bestätigte die Sprecherin der Behörde am Dienstag einen Bericht der "Presse".
 
Am 17. Mai 2017 war ein Lkw-Lenker - von der Sonne geblendet - mit seinem Fahrzeug gegen einen vor ihm fahrenden 63-jährigen Radler geprallt. Der 63-Jährige erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft klagte fahrlässige Tötung beim Bezirksgericht Perg an. Dieses fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weil laut einem Gutachten grobe Fahrlässigkeit im Raum stand und demnach das Landesgericht zuständig war.
 

Akt nicht übermittelt

 
Grob fahrlässige Tötung wird mit einer Strafe von bis zu drei Jahren geahndet und übersteigt die Zuständigkeit von Bezirksgerichten, vor denen Delikte mit einer Strafandrohung von höchstens bis zu einem Jahr - wie fahrlässige Tötung - verhandelt werden.
 
Dann passierte das Malheur. Dort wurde der Akt nicht übermittelt, da zu spät urgiert wurde und so langte die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Linz einen Tag zu spät beim Landesgericht ein. Das Oberlandesgericht bestätigte die Fristversäumnis und deshalb gibt es keine Möglichkeit mehr zur Strafverfolgung in diesem Fall. Der Zivilrechtsweg ist aber davon unberührt und steht weiter offen.
 
"Wir bedauern den einmaligen Fehler", sagte Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder. Es habe bereits Gespräche gegeben und um solche Pannen künftig zu vermeiden, werde man auf ein Vier-Augen-Prinzip zur Einhaltung von Fristen setzen.
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