Urteil

Leiche mit Messer im Bauch - Lebenslange Haft

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Das Urteil gegen den 27-jährige Bosnier ist noch nicht rechtskräftig.

Zu lebenslanger Haft ist in der Nacht auf Freitag der Angeklagte in einem Mordprozess im Landesgericht Ried im Innkreis in Oberösterreich verurteilt worden. Der 27-jährige Bosnier soll Ende 2006 einen 38-jährigen Landsmann und Freund mit zwei Messerstichen in die Brust getötet und mehr als 2.000 Euro gestohlen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Leiche von Fußgänger entdeckt
Ein Fußgänger hatte die Leiche am 27. November in Franking (Bezirk Braunau) entdeckt. Sie lag auf einem Waldweg und hatte ein Messer im Bauch stecken. Die Ermittler schlossen zunächst einen Selbstmord nicht aus. Eine chemische Analyse ergab, dass der Mann vor seinem Tod keinen Alkohol konsumiert hatte, obwohl neben der Leiche eine Whiskey-Flasche gefunden wurde. Ein vermeintlicher Abschiedsbrief entpuppte sich als Fälschung, eine graphologische Analyse deutete auf den Angeklagten als Verfasser hin. Zudem wurden auf der Verschlusskappe der Flasche seine DNA-Spuren sichergestellt.

Täter war Begünstigter der Lebensversicherung
Der Bosnier, der in der Lebensversicherung des Opfers als Begünstigter aufschien und zum Tatzeitpunkt ein Haus baute, schwieg sich zunächst aus. Er erzählte den Ermittlern aber schließlich, dass er dem späteren Mordopfer und einem ihm unbekannten Mann mit Augenmaske am 26. November sein Auto für eine Schmuggelfahrt geborgt habe. Zurückgekehrt sei aber nur der Maskierte. Unter dem Bezug des Beifahrersitzes, den der Angeklagte samt Sicherheitsgurt auswechseln ließ, fand die Polizei ein Handtuch und Zellstoff, beides offensichtlich blutdurchtränkt. Eine Untersuchung der Gerichtsmedizin Salzburg ergab, dass es sich um Blut des Mordopfers handelte.

Messerstiche mit großem Druck ausgeführt
Die Messerstiche, die die Leiche aufwies, seien mit großem Druck ausgeführt worden und kaum durch Selbstverletzung möglich gewesen, erklärte ein medizinischer Sachverständiger in der Verhandlung. Ein kleiner Schnitt an der Hand des Opfers deute auf eine geringe Abwehrbewegung hin, so der Sachverständige. Der Angeklagte bestritt, dass ihm die Tatwaffe gehört.

Einstimmig schuldig gesprochen
Die Geschworenen sprachen den Bosnier einstimmig des Verbrechens des Mordes und Vergehens des Diebstahls schuldig. Der Beschuldigte erklärte, dass man ihm sein junges Leben nicht verbauen solle. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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