In Linz

Mordversuch an Ehefrau: 18 Jahre Haft & Einweisung

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36-Jähriger auch wegen vier Vergewaltigungen und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 36-Jähriger, der seine Frau mehrfach vergewaltigt und schließlich zu töten versucht haben soll, ist am Montag im Landesgericht Linz zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen den Mann einstimmig des Mordversuchs, der vierfachen Vergewaltigung sowie wegen versuchten Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig. Zudem muss er dem Opfer 12.000 Euro Teilschmerzengeld bzw. Teilschadenersatz zahlen.

Mit Klappmesser auf Frau eingestochen

Laut Anklage habe der staatenlose gebürtige Kosovare seine Frau von Ende 2016 bis Ende 2017 viermal mit Gewalt - etwa mit Schlägen oder durch Würgen mit einem Kabel - zum Sex gezwungen. Am 7. Dezember 2017 eskalierte die Situation: Nachdem er in der Nacht zuvor zweimal versucht habe, sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung der Frau zu verschaffen, tauchte er am Vormittag am Arbeitsplatz der 34-jährigen Kroatin auf, schilderte der Staatsanwalt. Dort soll er zuerst mit einer Schreckschusspistole auf sie geschossen und dann mehrmals mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben. Der Mann flüchtete nach der Tat und wurde gefasst, als er im Jänner mit einem Bus aus Prag nach Linz kam. Das Opfer hat die Attacke Dank einer Notoperation knapp überlebt.

Die Vergewaltigungen und auch die Schilderungen seiner Noch-Ehefrau über jahrelange Gewalt und Drohungen wies der Angeklagte zurück. Er stellte sich vielmehr als Opfer seiner Partnerin hin. Diese habe Drogen genommen, ihn jahrelang psychisch misshandelt und ihn immer wieder falsch beschuldigt, so seine Version. Die Messerattacke gab er zwar zu, behauptete aber, er habe nur mit seiner Frau über die anstehende Scheidung reden und sie nicht töten wollen. Verteidiger Andreas Mauhart sah daher lediglich eine absichtlich schwere Körperverletzung, Staatsanwalt Alfred Schaumüller wertete den Vorfall hingegen klar als Mordversuch.

Einweisung in Anstalt

Schaumüller zeichnete das Bild einer jahrelangen Gewaltbeziehung: Betretungsverbote und Aufenthaltsverbote habe der Angeklagte ignoriert. Die Frau, die zwischenzeitlich sogar ins Frauenhaus geflüchtet war, habe ihn aus Angst um sich und die beiden gemeinsamen Kinder dennoch lange Zeit vor Polizei und vor Gericht geschützt. Im Gegensatz zur "haarsträubenden Verantwortung" des 36-Jährigen, der sich oft widersprochen habe, würden Zeugen- und Opferaussagen sowie Gutachten allesamt zusammenpassen.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Zudem sei zu befürchten, dass er weitere schwere Straftaten begehen werde, wenn es wieder zu Konflikten komme. Die Staatsanwaltschaft hatte daher neben einer Verurteilung wegen Mordversuchs auch die Einweisung in eine Anstalt beantragt.

Das Gericht folgte der Ansicht der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
 

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