Nicht rechtskräftig

13 Jahre Haft für Mordversuch an Ex-Freundin in Wels

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Ein 38-Jähriger wurde für die Messerattacke auf seine Ex-Freundin zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Weil er seine Ex-Freundin im Herbst 2017 mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll, ist am Montag ein 38-Jähriger im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen in der Tat einstimmig einen Mordversuch. Zudem muss der Mann dem Opfer 10.000 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Der Angeklagte, der jede Tötungsabsicht bestritten hatte, erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Als mildernd bewertete das Gericht, dass es bei einem Versuch geblieben ist und - wenn diesem laut Vorsitzender auch "fast kein Gewicht" beigemessen wurde - das Tatsachengeständnis. Als erschwerend schlug sich eine einschlägige Vorstrafe zu Buche.
 
Weil er seine Ex-Freundin im Herbst 2017 mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll, hat sich am Montag ein 38-Jähriger wegen Mordversuchs vor dem Landesgericht Wels verantworten müssen. Er bekannte sich nicht schuldig, bestritt jede Tötungsabsicht und tischte dem Gericht einen völlig anderen Tatablauf als angeklagt auf. Ein Urteil soll im Lauf des Tages gesprochen werden.
 
Einen Tag vor der Tat hatte sich das spätere Opfer laut Staatsanwaltschaft vom Angeklagten getrennt. Grund sei dessen ständige Eifersucht gewesen. Nachdem er die Nacht vor der Wohnungstür der Verflossenen verbracht habe, sei es am 2. Oktober 2017 zu einer neuerlichen Aussprache gekommen. Er sagte, er wolle Abstand gewinnen und nach Bosnien fahren, schilderte die Staatsanwältin. Die Frau wollte ihn zum Bahnhof fahren und lieh ihm sogar Geld für die Reise.
 
Unterwegs kam es erneut zu einem Streit, der eskalierte. Er soll die Frau mit einem Messer bedroht haben. Diese hielt den Wagen mitten auf der Straße an und lief um Hilfe schreiend davon. Laut Anklage habe er sie verfolgt und ihr das Messer in den Rücken gerammt. Sie überlebte nur äußerst knapp.
 
Der Angeklagte flüchtete nach Bosnien. Dort stellte er sich der Polizei, die ihn trotz eines internationalen Haftbefehls nicht festnahm. Auf freiem Fuß soll er seine Ex-Freundin via Internet bedroht haben - sinngemäß: Er werde nach Österreich zurückkommen und es zu Ende bringen, so die Anklagevertreterin.
 
Der 38-Jährige, nach seiner Rückkehr nach Österreich von Zielfahndern festgenommen, bekannte sich nicht schuldig. Laut seiner Verteidigerin habe er keinen Tötungsvorsatz gehabt. Er habe seine Ex nur am Oberschenkel verletzen wollen, durch eine Bewegung der Frau habe er sie aber unglücklicherweise in den Rücken getroffen.
 
Der vorbestrafte Angeklagte selbst wiederholte das und behauptete, er habe im Wagen ein Messer gesehen. "Bevor ich es in die Hand genommen habe, wusste ich gar nicht, dass es ein Messer ist", es hätte auch ein Schraubenzieher sein können, meinte er. "Ich wollte ihr Angst machen" und ihr "Schmerzen zufügen", begründete er die Tat. Das nicht gerade kleine Küchenmesser stammt offenbar aus dem Lokal des späteren Opfers, wo die beiden vor der Tat noch einen kurzen Zwischenstopp eingelegt hatten.
 
In Bosnien habe er sich der Polizei gestellt, weil er in der Zeitung gelesen habe, dass seine Ex schwer verletzt sei, schilderte der Angeklagte weiter. Als ihn die Richterin mit dem bosnischen Polizeiprotokoll konfrontierte, in dem er damit zitiert ist, dass er versucht habe, die Frau mit dem Auto umzufahren, und sie dann in den Oberkörper gestochen habe, sagte er: "Das ist nicht meine Aussage." Auch die Beziehung stellte er ganz anders dar als die Staatsanwaltschaft: Er sei nicht eifersüchtig und die Initiative zur Trennung sei von ihm ausgegangen, weil ihn seine Freundin betrogen und "verarscht" habe.
 
Die Ex-Freundin des Mannes bestätigte im Zeugenstand hingegen im Wesentlichen die Version der Staatsanwaltschaft. Zu den Aussagen des Angeklagten sagte die Frau, die nach wie vor an gesundheitlichen Problemen leidet: "Er ist ein Lügner."
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