Mildes Urteil

Pflegerin sticht auf 83-Jährigen ein – 18 Monate Haft

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Kein Schuldspruch wegen Mordversuchs, sondern wegen schwerer Körperverletzung - Urteil nicht rechtskräftig.

Linz. Eine Pflegerin, die im Februar auf den 83-jährigen Mann ihrer Klientin in Leonding (Bezirk Linz-Land) mehrmals eingestochen haben soll, ist Freitagabend im Landesgericht Linz zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die 22-jährige Rumänin stand wegen Mordversuchs vor Gericht, die Geschworenen sprachen sie einstimmig nur wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Die junge Frau hatte in der Küche des Pensionistenpaares den Mann mit einem 25 Zentimeter langen Fleischmesser mehrfach verletzt. Der Staatsanwalt sah darin eine "klare Tötungsabsicht" und hatte die 22-Jährige wegen Mordversuchs angeklagt. Die Pflegerin bestritt dies. Sie sei von dem Pensionisten angegriffen worden und habe "reflexartig" zugestochen. Auch alle Geschworenen sahen keinen Mordvorsatz, sondern stimmten für schwere Körperverletzung. Die Zusatzfrage zur Notwehr verneinten sie jedoch.
 
Die Richterin begründete das relativ hohe Strafausmaß für die bisher unbescholtene Angeklagte - das Ausmaß reicht von sechs Monaten bis fünf Jahre - mit der Vielzahl der zugefügten Stiche. Außerdem habe die Rumänin kein strafmilderndes Geständnis abgelegt. Der Staatsanwalt nahm sich Bedenkzeit, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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