Häftling eine Rippe gebrochen

Prozess gegen drei Justizwachbeamte vertagt

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Drei Justizwachbeamte sollen einem Häftling eine Rippe gebrochen haben.

Steyr. Der Prozess gegen drei Justizwachebeamte, die in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in Asten einem Insassen bei einer Rauferei eine Rippe gebrochen haben sollen, ist am Donnerstag in Steyr vertagt worden. Das mutmaßliche Opfer erinnerte sich nicht mehr an den Vorfall. Daher soll am 31. Jänner noch die Amtsärztin als Zeugin aussagen.

Am Gründonnerstag 2019 waren am Abend im Raucherraum zwei Insassen aneinandergeraten. Eine Pflegerin der geschlossenen Wohngruppe trennte die Raufbolde, brachte einen in die Isolierzelle und verständigte die Justizwache. Darauf visitierte ein Beamter den Mann, ein anderer sicherte die Zelle und der dritte stand in der Tür. Anschließend versperrten sie den Haftraum und gingen. Der Insasse habe noch laut geflucht und mit Fäusten gegen die Zellentür getrommelt.

Bis dahin waren die Angaben zum Vorfall durch die Angeklagten und die Zeugen - darunter auch alle diensthabenden Pflegerinnen des Tages - gleich. Eine will allerdings gesehen haben, wie die Beamten nochmals in die "Isozelle" zurückgegangen seien. Der Insasse berichtete dann der Amtsärztin, er sei von zwei Beamten zu Boden gestoßen worden und jemand habe ihn mit dem Fuß getreten, wobei wohl die zehnte Rippe brach, führte der Staatsanwalt aus.

Angeklagte fühlen sich unschuldig

Die beiden Angeklagten, der dritte war krankheitsbedingt nicht zur Verhandlung erschienen, fühlten sich hingegen unschuldig. Der 42-Jährige und der 37-Jährige bestritten, in die Zelle zurückgekehrt zu sein und den Mann attackiert zu haben. Raufereien wie jene im Raucherraum seien hingegen fast an der Tagesordnung in Asten, erklärte der jüngere Beamte. Allein 2019 habe es "132 Anzeigen" wegen Zwischenfällen gegeben.

Das mutmaßliche Opfer meinte auch vor Gericht, sich seine Verletzung möglicherweise schon bei der Rauferei zugezogen zu haben. Immer wieder sei er schon früher mit dem anderen Insassen in Streit geraten. Den Rippenbruch habe der Mann jedenfalls nicht anzeigen wollen, dies habe die Amtsärztin getan.

Auch die Pflegerin sagte vor Gericht aus, sich heute nicht mehr an den Vorfall erinnern zu können. Daher beantragte der Staatsanwalt die Ladung der Amtsärztin. Am 31. Jänner wird der Prozess um 13.00 Uhr fortgesetzt.

 

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