Aberkennung des Schutzstatus

Saber A.: Zuerst Haft, dann folgt Abschiebung

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Gegen Saber A. läuft jetzt ein Verfahren auf Aberkennung des subsidiären Schutzes.

Saber A. (17) steht in Österreich unter subsidiärem Schutz. Das heißt: Sein Antrag auf Asyl wurde zwar abgelehnt, abgeschoben werden kann er aber nicht, da ihm in seiner Heimat etwa Folter oder die Todesstrafe droht. Der genaue Grund für den Status wird aus Datenschutzgründen nicht genannt.

Saber A.
© privat

Bisher 3.610 subsidiär Schutzberechtigte 2018

Aufgrund des Verdachts auf Mord hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nun einen Antrag auf Aberkennung des sub­sidiären Schutzes eingeleitet. Wird Saber A. rechtskräftig verurteilt, verliert er den Schutzstatus und muss theoretisch das Land verlassen. Allerdings würde er die Haftstrafe noch in Österreich absitzen, da die Haftbedingungen in Afgha­nistan nicht der Menschenrechtskonvention entsprechen und Österreich Häftlinge nicht nach Afghanistan überstellt.

In Österreich wurde im Jahr 2018 bis 31. Oktober 3.610 Menschen subsidiärer Schutz zugesprochen.(knd)

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