Gegen Mutter und Tochter

Terror-Prozess wegen 1.300 Euro

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Weil sie 1.300 Euro nach Syrien schickten, wurden Mutter und Tochter verurteilt.

. Für die einen war es nur konsequent, für die anderen schoss die heimische Justiz mit Kanonen auf Spatzen: In Linz mussten sich am Freitag eine Mutter und deren Tochter wegen Terrorismusfinanzierung verantworten, weil sie dem zum IS nach Syrien ausgewanderten eigenen Kind bzw. der Schwester zweimal Geld geschickt hatten. Wegen insgesamt 1.300 Euro wurden sie zu bedingten Haftstrafen von 16 und 20 Monaten verurteilt.
 
Im Landesgericht herrschten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen wegen des ungewöhnlichen Verfahrens. Angeklagt waren eine 59-Jährige und deren 26-jährige Tochter.
 

Unterstützung
 des IS bestritten

Den beiden Frauen aus Hallein wurde vorgeworfen, ein Familienmitglied und damit indirekt den IS-Terror unterstützt zu haben. Die 24-jährige Tochter bzw. Schwester hatte im Herbst 2015 einen IS-Kämpfer kennengelernt, war zum Islam konvertiert und mit ihrem Mann nach Syrien gegangen. Auf Bettelbriefe hin überwies die Mutter ihrem Kind 700 Euro, die Schwester 600.
 
Das Urteil: 16 Monate bedingte Haft für die Mutter, 20 für die Schwester. Der Richter sah einen (bedingten) Vorsatz bei den Angeklagten. Die 1.300 Euro („Verfallsbetrag“) müssen sie an den Staat zahlen. Der Schuldspruch ist rechtskräftig.
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