Wels

Prozess um Sex-Mord an Tanzlehrerin

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Angeklagter (39) leugnet die Tat - Gutachterschlacht erwartet.

Im Landesgericht Wels hat am Mittwoch der Geschworenenprozess gegen einen 39-Jährigen begonnen, der im Sommer des Vorjahres in Gmunden eine 51-jährige Tanzlehrerin vergewaltigt und getötet haben soll. Der Mann leugnet die Tat und will nur einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Gutachten und Zeugen. Ein Urteil soll erst am 2. Juli gesprochen werden.

Der Angeklagte machte einen optimistischen Eindruck. Er kam im Anzug in den Verhandlungssaal und versteckte sein Gesicht nicht vor den vielen wartenden Fotografen. Bei den Einvernahmen, in denen es um intime Details ging, verzichtete er auf einen Ausschluss der Öffentlichkeit. "Es ist unangenehm, aber ich habe nichts zu verbergen." Mehrmals betonte er sein schlechtes Gewissen als Ehemann. "Es ist unverzeihlich, aber ich bin fremdgegangen", meinte er weinerlich, mit der Bluttat will er aber nichts zu tun haben. Etliche Widersprüche seiner Aussagen zu Zeugenangaben oder Spuren konnte er jedoch nicht erklären. Ihm drohen zehn bis 20 Jahre Haft.

In der Nacht auf den 7. Juli feierten das spätere Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennis-Club mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die 51-Jährige schwer verletzt, halb nackt und nicht ansprechbar in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Was zwischen der Feier und dem Auffinden passiert ist, muss vom Gericht geklärt werden. Etliche Gutachten wurden in Auftrag gegeben. Sie weisen in einigen Aspekten Widersprüche auf, belasten in Summe aber den Angeklagten, weil sie einen eigenverschuldeten Sturz des Opfers für unwahrscheinlich halten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann der Frau bis in ihren Garten gefolgt ist. Als sie keinen Sex mit ihm wollte, habe er ihr einen Faustschlag und einen Stoß versetzt, sie sei gestürzt und bewusstlos liegen geblieben. Er habe sich an der Wehrlosen vergangen, ihr danach "in Tötungsabsicht" noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt und das Grundstück verlassen.

Der Beschuldigte schilderte die Nacht anders: Seine Frau sei von der "feucht-fröhlichen" Feier früher nach Hause gegangen zu den Kindern. Er sei noch geblieben und habe sich mit dem späteren Opfer in dessen Garten verabredet. Dort sei es zum Sex gekommen. Danach sei die Frau gestürzt, er habe ihr aufgeholfen, sie sei wohlauf gewesen und er gegangen. Als er erfuhr, wie sie gefunden wurde, sei er "am meisten schockiert gewesen, dass wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird". Er habe den "Seitensprung" seiner Frau gebeichtet und eine Aussage bei der Polizei gemacht.

Der 39-Jährige musste aber mehrmals einräumen, dass DNA-Spuren, Zeugenaussagen, Zeitpläne oder sogar seine früheren Aussagen oft nicht zu seinen Schilderungen passen. Häufig antwortete er mit "Ich weiß es nicht". "Die Gutachten sind mit der Verantwortung des Angeklagten, die Frau sei nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gestürzt, nicht in Einklang zu bringen", so die Staatsanwältin.

Der Prozess soll am Freitag mit der Einvernahme von Zeugen fortgesetzt werden. An den darauffolgenden Verhandlungstagen werden auch die Gutachten - u.a. des Kriminalpsychologen Thomas Müller und der Psychiaterin Adelheid Kastner - erörtert werden. Letztere bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, aber auch Aggressivität, wenn sein öffentliches Ansehen in Gefahr sei, und eine "emotionale Verarmung".

 

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