Neun Monate bedingte Haft

Zwei Tote bei Verkehrsunfall: Strafe bleibt unverändert

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Es bleibt bei neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 7.200 Euro für einen damals 21-jährigen Autofahrer, der im Mai 2019 einen Unfall mit zwei toten Jugendlichen verursacht hat.

Linz/Wels. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat am Montag das Urteil vom Landesgericht Wels bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wollte eine strengere, teilbedingte Strafe und ging daher in Berufung.

Mit überhöhtem Tempo bei Rot/Gelb in eine Kreuzung gerast

Der Serbe war am frühen Abend des 25. Mai mit überhöhtem Tempo bei Rot/Gelb in eine Kreuzung in Wels gerast und hatte ein Moped erwischt. Der 15-jährige Lenker und seine 14-jährige Freundin wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital eingeliefert. Wenige Tage später starben die Jugendlichen. Der Angeklagte hatte gestanden, mit mindestens 85 km/h und damit deutlich zu schnell in die sogenannte Saunakreuzung in Wels eingefahren zu sein. Dass er dabei auch eine rote Ampel missachtet habe, stritt er jedoch ab.

Das OLG sah die vom Landesgericht Wels verhängte Strafe wegen grob fahrlässiger Tötung als "tat- und schuldangemessen" an. Das erstinstanzliche Urteil werde "allen Facetten der Tat" gerecht, weshalb der Berufung der Staatsanwaltschaft nicht stattgegeben wurde, so der Richtersenat des OLG.

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