Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung

Zwei Tote durch Gas: Teilbedingte Geldstrafe für Hausbesitzer

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Die Heizung, aus der das tödliche Gas ausströmte, war nicht für Wohnräume geeignet – Urteil nicht rechtskräftig

Ried im Innkreis/St. Johann am Walde. Nach dem Tod zweier Innviertler durch aus einer Heizung ausgetretenes Gas hat der Hauseigentümer am Dienstag im Landesgericht Ried eine teilbedingte Geldstrafe von 1.080 Euro ausgefasst. Die beiden Opfer hatten in seinem Garagenraum übernachtet, die dort eingebaute Anlage war aber nicht für Wohnräume geeignet, begründete das Gericht den Schuldspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

Übernachtung in Garage

 
In der Nacht auf den 24. Jänner hatte der Angeklagte mit seinem besten Freund und dessen Bruder in dem Garagenraum in St. Johann am Walde (Bezirk Braunau) gefeiert. Gegen 1.00 Uhr ging der 49-jährige Hausbesitzer ins Hauptgebäude schlafen, seine beiden Bekannten legten sich in dem Nebengebäude nieder. Sie ließen die Heizung an, schlossen aber das Fenster, das sonst immer gekippt war.
 
Am nächsten Tag fand der Angeklagte die beiden 48 und 64 Jahre alten Männer reglos - der Ältere war bereits tot, der jüngere konnte zwar noch reanimiert werden, starb aber einige Tage später im Spital. Die beiden waren einer Kohlenmonoxid-Vergiftung zum Opfer gefallen. Deshalb musste sich der Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
 

Angeklagter plädierte auf "nicht schuldig"

 
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er argumentierte, die beiden Männer hätten gewusst, wie die Heizung funktioniere - sprich, dass man das Fenster geöffnet lassen muss. Richterin Claudia Lechner begründete den Schuldspruch aber damit, dass er seinen Freunden eine Heizung zur Verfügung gestellt habe, auf der ausdrücklich stand, dass sie nicht für Wohnräume geeignet ist. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Hausbesitzer erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil - 180 Tagessätze zu je sechs Euro, die Hälfte davon bedingt - ist somit nicht rechtskräftig.
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