Muster-Prozess

Arbeiterkammer kämpft für Striptease-Tänzerin

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Eine russische Striptease-Tänzerin kämpft um ihre Rechte. Für ihre Darbietung will der Club nichts bezahlen. Die Arbeiterkammer will ihr helfen.

Kein Geld für Darbietung
Ausgangspunkt für den Musterprozess ist der Fall einer Russin, die von einer österreichischen Agentur für Auftritte in Clubs vermittelt worden war. Ein Künstler-Vertrag pro Lokal regelte die Geschäftsverbindung. Doch zuletzt bekam die Frau für ihre Darbietungen überhaupt kein Geld mehr. Die Arbeiterkammer sagte ihr Rechtshilfe zu.

"Arbeitskräfteüberlassung"
Denn für die AK sind die Verträge für die Vermittlung von Künstlern arbeitsrechtlich "zu wenig ausgeleuchtet". Die Kammer steht auf dem Rechtsstandpunkt, dass es sich in dem vorliegenden Fall um ein normales Arbeitsverhältnis handle und zwar um eine Arbeitskräfteüberlassung wie bei einer Personalleasing-Firma. Mit den Künstler-Verträgen solle bloß die Genehmigung für Ausländerbeschäftigung und die Sozialversicherungspflicht umgangen werden. Damit entgingen dem Staat Sozialabgaben und Steuern. Mit dem Prozess solle der Status der Tänzerinnen und anderer "Künstler " geklärt werden.

Nicht zuständig
Im konkreten Fall wurde Klage auf ausständigen Lohn und Urlaubsgeld beim Sozial- und Arbeitsgericht eingebracht. Die beklagte Agentur blieb der Verhandlung mit der Begründung fern, das Gericht sei nicht zuständig. Dieses sah das anders und fällte ein Versäumnisurteil. Die Entscheidung muss erst dem Beklagten zugestellt werden. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die Arbeiterkammer will die Reaktion abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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