18 Monate teilbedingt

Bruderzwist endete mit Schuss ins Gesäß

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58-jähriger Innviertler wollte Bruder 'nur erschrecken' und hatte 'keine Zeit' für Festnahme.

Ein 58-jähriger Innviertler, der im Streit seinen um ein Jahr jüngeren Bruder ins Gesäß geschossen hat, ist am Dienstag im Landesgericht Ried rechtskräftig zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Weil er sich gegen seine Festnahme gewehrt hatte, wurde er nicht nur wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, sondern auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen.

Die beiden Brüder bewirtschaften einen Bauernhof. Am 25. April gerieten sie wieder einmal in Streit, unter anderem darüber, ob man weiter Rinder halten oder doch lieber auf Ackerbau umstellen solle. Der Jüngere habe ihn geärgert, sagte der Angeklagte. Also sei er ins Haus gelaufen und habe ein Gewehr geholt, sein Bruder hatte sich in der Zwischenzeit versteckt. Als er ihn fand, schoss er, traf ihn am Gesäß und verletzte ihn schwer.

"Nur erschrecken"

Ob er öfter mit dem Gewehr hantiere, wo er doch aus fast 20 Metern Entfernung und trotz Dämmerung getroffen habe, wollte Richterin Claudia Lechner wissen. "Wir haben die Waffe halt früher zum Sauschießen benutzt", meinte der Angeklagte. Er habe seinen Bruder aber nicht verletzen wollen, betonte er, "nur erschrecken".

Der Angeklagte schilderte, dass er mit seinem angeschossenen Bruder, der vor Gericht nicht aussagen wollte, ins Haus gegangen sei und dieser die Rettung gerufen habe. Er selbst sei dann wieder zurück in den Stall gegangen. Als die Polizei kam und ihn festnehmen wollte, erklärte er den Beamten geradeheraus, dass er dafür jetzt "keine Zeit" habe, und wehrte sich gegen die Verhaftung. Schließlich konnte er aber doch gebändigt und mitgenommen werden, ohne dass es weitere Verletzte gab. Als ihn die Beamten mit dem Vorwurf, auf seinen Bruder geschossen zu haben, konfrontierten, meinte er lapidar: "Im Krieg werden auch Leute erschossen."

Während des Prozesses am Dienstag gab sich der Landwirt wesentlich gesitteter. Er könne sich selbst nicht erklären, wieso er das getan habe, meinte er. Das Gericht verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt. Zudem bekam er einen Strafaufschub von einem Jahr gewährt. In der Zeit muss er aber eine Therapie machen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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