Das Geld der 25 Geschädigten belibt jedoch "verschwunden".
Sieben Jahre Haft hat ein mutmaßlicher Betrüger am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis in Oberösterreich ausgefasst. Er soll mit Finanzierungsmodellen 25 Kunden um insgesamt 1,8 bis zwei Mio. Euro geprellt haben. Wo das Geld hingekommen ist, blieb unklar. Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin "müssen gelebt haben, wie die Maden im Speck", so die Staatsanwältin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ungereimtheiten
Unklar ist nicht nur der Verbleib des Geldes,
auch im Lebenslauf des Mannes gibt es offenbar größere Ungereimtheiten: Man
wisse nicht recht, woher er stamme, gehe aber am ehesten davon aus, dass er
gebürtiger Serbe sei, so das Gericht. Die Altersangaben in seinen Dokumenten
differieren um 20 Jahre. Die Anklage warf dem mehrfach Vorbestraften
schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Er war bereits seit November des
vergangenen Jahres in U-Haft.
Unternehmensbeteiligungen
Der Angeklagte habe über die
oberösterreichische Firma seiner besachwalteten Lebensgefährtin, in der er
bis zu 20 Mitarbeiter beschäftigt, aber nicht immer bezahlt haben soll,
Unternehmensbeteiligungen angeboten, so die Staatsanwaltschaft. Den Kunden,
bei denen er sich mit gefälschten Dokumenten legitimiert habe, habe er
Renditen um die zehn Prozent versprochen.
Die Geschädigten - sie stammen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz - seien vor allem einfache Leute, die ihre Ersparnisse anlegen wollte, so die Anklage weiter. Aber auch einige Firmen seien darunter, die dem Mann teilweise sechsstellige Euro-Beträge anvertraut hätten. Einige der Opfer hätten wegen des vermeintlich guten Angebots sogar extra Kredite aufgenommen.
Geld verschwunden
Nun sei das Geld weg, so die Staatsanwältin. Es
dürfte statt in Beteiligungen eher in die Taschen des Angeklagten geflossen
sein. Dieser zeigte sich zwar geständig, wo das Geld hingekommen ist, konnte
aber nicht geklärt werden. Der Richter sprach von einer "Luftblase", die der
Mann erzeugt habe und verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte meldete Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.