Verkehrspolitik

Tempo 100: Kein Veto möglich

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Wende in der Diskussion um Tempo 100 auf der A1: Zwei Rechtsgutachten bestätigten, dass keine Veto für das Verkehrsministerium möglich ist.

Der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober (G) sieht sich bei der Verordnung von Tempo 100 aus Umweltgründen auf einem 13 Kilometer langen Abschnitt der A1 zwischen Linz und der niederösterreichischen Landesgrenze durch ein weiteres Rechtsgutachten bestätigt.

Bei dem Gutachten geht es unter anderem darum, ob bei der umstrittenen Geschwindigkeitsbeschränkung das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG) aus dem Jahr 2003, das kein Vetorecht für das Verkehrsministerium vorsieht, anzuwenden ist oder die 2006 novellierte Bestimmung gilt.

Altes Gesetz gilt
Die Landesregierung hat das Tempolimit auf Grundlage des alten Gesetzes verhängt, da die Schadstoff-Grenzwertüberschreitung im Jahr 2003 gemessen worden sei und auch das anschließende Verfahren auf Basis der alten Gesetzgebung eingeleitet worden sei, erklärte Anschober. Dem widersprachen Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) und Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (V). Sie beriefen sich auf das neue Gesetz.

Zwei Gutachten gegen Veto
Anschober legte am vergangenen Wochenende ein Gutachten des Linzer Universitätsprofessor Andreas Hauer vor. Es bestätigte, dass das Land korrekt nach dem alten IGL aus dem Jahr 2003 gehandelt habe. Das Ministerium antwortete, es handle sich um ein " Gefälligkeitsgutachten".

Am Freitag legte Anschober ein weiteres Gutachten vor. Es stammt vom Umweltrechtsexperten Bernhard Raschauer von der Uni Wien. Auch er komme darin zur Ansicht, dass das alte Gesetz anzuwenden sei - somit das Ministerium kein Vetorecht habe. Der Pressesprecher des Verkehrsministers Martin Standl bezeichnete Anschober daraufhin als "Don Quijote" im Kampf gegen Feinstaub.

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