Rache als Tatmotiv

20-Jährige in Zell am See getötet: Mordanklage gegen zwei Burschen

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Der Prozess startet laut Medienstelle des Landesgerichtes Salzburg am 8. Oktober 2019 im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes. 

Salzburg/Zell am See. Nach der Tötung einer 20-jährigen Verkäuferin am 20. Oktober 2018 in Zell am See sind zwei 18-jährige Burschen aus dem Pinzgau wegen Mordes und Beitrag zum Mord angeklagt worden. Der etwas jüngere der beiden Pinzgauer soll vier Schüsse auf die Frau abgefeuert und sein Komplize das Fluchtauto gelenkt haben. Den Beschuldigten werden noch weitere Straftaten vorgeworfen.
 
Der Prozess startet laut Medienstelle des Landesgerichtes Salzburg am 8. Oktober 2019 im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes. Am 16 und 17. Oktober sind noch zwei weitere Verhandlungstermine festgesetzt.
 

Rache als Tatmotiv

 
Das Tatmotiv war offenbar Rache. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Salzburg sei der wegen Mordes geständige, zur Tatzeit 17-jährige Erstangeklagte, der die Schüsse aus einer adaptierten Schreckschusspistole auf die 20-Jährige im Eingangsbereich ihrer Wohnung abgegeben habe, verärgert gewesen, weil ihn das Opfer, gegen das ein Suchtmittelverfahren anhängig war, als Drogenabnehmer belastet habe. Schließlich habe er den Entschluss gefasst, die junge Frau zu ermorden.
 
Die Aggression des Erstangeklagten auf die Frau habe der Zweitangeklagte noch genährt, in dem er diese als "Petze und Verräterin" beschimpft habe. Er habe ihn in seinem Beschluss, sie zu töten, bestärkt, erläuterte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, am Donnerstag auf APA-Anfrage. Er habe den Erstangeklagten am Tatabend nach 21.00 Uhr mit einem Auto zu einem Parkplatz chauffiert, der acht Minuten zu Fuß von der Wohnung der 20-Jährigen entfernt lag. Er habe auf den Erstangeklagten gewartet und ihm nach der Tat mit seinen Chauffeurdiensten die Flucht vom Tatort ermöglicht. "Er wusste, dass der Erstangeklagte vorhatte, die Frau zu erschießen." Der Zweitangeklagte habe bisher eine leugnende und ständig wechselseitige Verantwortung abgegeben.
 

Täter bisher unbescholten

 
Die bisher unbescholtenen Burschen, die sich derzeit in U-Haft befinden, wurden auch wegen Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagt. Sie sollen zwei Schreckschusspistolen zu funktionstauglichen Faustfeuerwaffen umgebaut, abwechselnd verwahrt, transportiert und in ihrer Bekleidung außerhalb ihres Wohnraumes getragen haben. Zudem sollen sie einen verbotenen Schlagring besessen haben.
 
Die Palette der vorgeworfenen Straftaten ist noch nicht zu Ende. Der Erstangeklagte hat laut Anklage am 28. Jänner 2019 in der Justizanstalt Salzburg einen Mithäftling gefährlich bedroht. Der Häftling habe den Pinzgauer auf den Tötungsfall in Zell am See angesprochen und ihn als "feige Sau" beschimpft, woraufhin ihm der Tatverdächtige das Symbolbild einer Pistole gezeigt und erklärt habe, die nächsten vier Schüsse seien für ihn bestimmt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
 
Der Zweitangeklagte wurde wegen eines anderen Falles wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes an einem privaten Autoverkäufer angeklagt. Er soll versucht haben, den Erstangeklagten dazu zu bestimmen, den am Beifahrersitz befindlichen Verkäufer eines Mercedes während einer Probefahrt am 6. Dezember 2018 in Tirol von der Rückbank aus mit einer dünnen Schnur, einer sogenannten Garrotte, zu erwürgen, während er selbst den Wagen lenkte. Der Erstangeklagte sei der Aufforderung seines Freundes aber nicht nachgekommen.
 
Die Burschen hatten laut Anklage zuvor darüber nachgedacht, wie sie zu teuren Autos kommen könnten, obwohl sie das nötige Geld nicht zur Verfügung gehabt hätten. "Der Zweitangeklagte recherchierte im Internet nach privaten Verkäufern, er war die treibende Kraft", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Zweitangeklagte habe auch die Probefahrt mit dem Mann vereinbart.
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