Unglück im Sommer 2017

Alkolenker fuhr nach Strandfest in Menschengruppe: Prozess vertagt

Teilen

In Salzburg hat sich am Dienstag ein 22-jähriger Mann wegen mehrfacher Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. 

Der Angeklagte hatte am 30. Juli 2017 in Seekirchen (Flachgau) bei der Flucht vor der Polizei mit seinem Auto betrunken mehrere Menschen niedergestoßen. Drei Personen erlitten damals Abschürfungen und Prellungen, ein vierter Nachtschwärmer zog sich eine Gehirnerschütterung zu.
 
Der fünffach Vorbestrafte zeigte sich heute voll geständig, konnte sich aber im Detail nicht mehr an den Vorfall erinnern. Fest steht, dass er damals 1,54 Promille Alkohol im Blut hatte. Er war nach einem Strandfest auf einem Parkplatz am Fahrersitz seines Audis gesessen, im Fond seine beiden Geschwister. Nachdem er aus dem Autofenster erbrochen hatte, rief ein Security-Mitarbeiter die Polizei. Den Beamten versicherte der Angeklagte noch, sicher nicht mehr nach Hause zu fahren. Dann habe er wegen seiner Vorgeschichten aber plötzlich Panik bekommen und das Auto gestartet.
 
"Ich wollte einfach nur weg", sagte er heute zu Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Mit maximal 20 bis 30 km/h ist er dann einem Gutachten zufolge in eine Menschenmenge gefahren. Den meisten Festbesuchern gelang es noch, zur Seite zu springen. Drei Personen, die mit dem Rücken zum Pkw standen, wurden aber vom Alkolenker erwischt. Ein Security, der durch das offene Autofenster in den Wagen griff, um die Schlüssel abzuziehen, wurde einige Meter mitgeschleift.
 
Erst als der 22-Jährige bemerkte, dass er jemanden niedergefahren hatte, bremste er, sprang aus dem Pkw und flüchtete zu Fuß. Er wurde aber nach wenigen Metern von Polizisten gestellt. Bei der Festnahme soll er dann einen Beamten kräftig in den Oberarm gebissen haben - was als schwere Körperverletzung gewertet wird und dem Mann auch eine Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einbrachte. Zudem wurden ihm heute Sachbeschädigung, Diebstahl und Urkundenfälschung vorgeworfen.
 
Wie sich später herausstellte, besitzt der 22-Jährige keinen Führerschein. Zudem war sein Wagen nicht für den Verkehr zugelassen. Um überhaupt fahren zu können, hatte er Nummerntafeln gestohlen. Im Auto fanden Polizisten dann auch noch Diebesbeute. So hatte der Mann etwa drei Hochdruckreiniger und einen Bohrhammer aus einer Garage gestohlen.
 
Der Angeklagte sitzt übrigens im Gefängnis, nachdem er im November 2017 wegen eines Einbruchdiebstahls zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden war.
 
Der Prozess ist am Dienstag zur Ladung von Opfern und Zeugen auf den 27. März (10.00 Uhr) vertagt worden.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.