Psychisch krank

Bauer erschoss Mutter: Einweisung in Anstalt

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Landwirt laut Gutachten psychisch krank und nicht zurechnungsfähig - 44-Jähriger glaubte, Frau sei von Doppelgängerin ersetzt worden.

In Salzburg hat am Freitag ein Geschworenengericht über die Einweisung eines Landwirts in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu entscheiden. Der 44-Jährige hat zu Allerheiligen 2017 in Bischofshofen (Pongau) seiner 78-jährigen Mutter mit einem Flobertgewehr aus drei bis vier Metern Entfernung in den Rücken geschossen. Die Frau erlitt einen Steckschuss und verblutete innerlich.
 
Die Leiche versenkte der Mann später in einer Güllegrube am Hof. Laut einem Gerichtsgutachten war der Bergbauer bei der Tat nicht zurechnungsfähig. Er leidet an einer chronisch schizophrenen Psychose mit Wahnvorstellungen. In seiner Einvernahme durch die Polizei sagte der 44-Jährige aus, dass seine Mutter nach einer Operation am Knie vor Jahren gegen eine andere Frau ausgetauscht worden sei, die aber genauso aussah wie sie. Da diese Frau gebrechlich war, an schweren Kreuzschmerzen litt und es "nicht mehr lange gepackt hätte", habe er sich gedacht, sie angesichts der beschwerlichen Arbeit am Hof von ihrem Leiden erlösen zu müssen.

"Meine eigene Mama würde ich nie erschießen"

"Meine eigene Mama würde ich nie erschießen", versicherte der Betroffene. "Das war eine andere Frau. Die ist so in sich zusammengefallen in letzter Zeit." Die richtige Mutter sei während der Tat bei Verwandten im Tal gewesen. Als Bauer habe er auch das Recht gehabt, die Leiche auf eigenem Grund und Boden zu bestatten. "Es wäre besser gewesen, die Polizei zu rufen", räumte er heute ein. "Ich wollte aber nicht, dass sie weg kommt."
 
Die Schwester des Mannes meldete ihre Mutter am 3. November als vermisst. Als sie am Hof nachschaute, fehlte von der Frau jede Spur. "Dabei ist sie nie weit weggegangen", erzählte sie am Freitag vor Gericht. Ihr Bruder habe damals nur gemeint, die Mutter sei seit dem Abend zuvor nicht mehr da. "Er war total ruhig und emotionslos. Und er war auch nicht beunruhigt." Gegenüber der Polizei machte der 44-Jährige zunächst widersprüchliche Angaben - und gab die Tat schließlich zu.
 
Der Betroffene hatte nach dem frühen Tod seines Vaters kurzerhand den Hof übernommen und fühlte sich oft überfordert. Jahre später nahm sich auch ein Bruder das Leben, ein offenbar einschneidendes Erlebnis. "Er hat viel gearbeitet und wenig geschlafen", berichtete die Schwester. 2005 erlitt der Mann einen Zusammenbruch, es heißt Burn-out. Fast zehn Jahre lang nahm der Landwirt darauf Medikamente, setzte sie dann aber ab. "Er hat sie sich nicht mehr verschreiben lassen. Man hat mit ihm darüber auch nicht reden können."

Depressive Grundstimmung beim 44-Jährigen

In den Wochen vor der Tat fiel Angehörigen eine depressive Grundstimmung beim 44-Jährigen auf. "Die Mama machte sich Sorgen um ihn. Sie hat gesagt, er braucht unbedingt Tabletten und muss eingestellt werden", sagte die Schwester. Ihrem Bruder sei in letzter Zeit schnell alles zu viel geworden. "Ihm ist es schon schwer gefallen, die Helfer am Hof einzuteilen." Krank und gebrechlich sei die Mutter auf jeden Fall nicht gewesen - und auch Angst vor ihrem Sohn habe sie ihr gegenüber nie geäußert. Einer Schwester hat das spätere Opfer allerdings erzählt, dass sie zuletzt in den Nächten ihre Schlafzimmertüre zugesperrt hat.
 
Wie der neuro-psychiatrische Gerichtssachverständige Wolfgang Soukop am Freitag darlegte, leidet der Landwirt in Verbindung mit der diagnostizierten schizophrenen Psychose mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch am sehr seltenen Capgras-Syndrom. "Es handelt sich dabei um das Unvermögen, nahe Angehörige als solche zu erkennen. Das mündet in der Überzeugung, dass es sich um andere Leute handelt." Die Betroffenen würden zwar das Gesicht ihnen nahestehender Personen erkennen, allerdings klappe die emotionale Zuordnung nicht mehr - was auch zu einer gewissen Abgestumpftheit führen kann.
 
Ein Zustand einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades sei auf jeden Fall zweifelsfrei gegeben, sagte der Gutachter. Und es bestehe mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, dass der Mann gleich gelagerte Straftaten erneut begehen könnte. "Aufgrund der Erkrankung besteht eine Gefährlichkeit, die eine Einweisung nicht nur rechtfertigt, sondern sie auch notwendig macht."

In Anstalt eingewiesen

Das Geschworenengericht ist am Freitagnachmittag dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat den 44-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger des Bergbauern keine Erklärung abgegeben hat.
 
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