St. Johann im Pongau

Freispruch im Disco-Prozess

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Türkisch-stämmige Beschuldigte wurden freigesprochen.

Im Prozess am Landesgericht Salzburg um eine Schlägerei vor der Diskothek "Fledermaus" in St. Johann im Pongau am 18. September 2010 wurden alle drei Beschuldigten freigesprochen. Viele Zuegen kamen gar nicht vor Gericht. Ein Zuschauer der Tat beteuerte gar, das Polizei-Protokoll über seine Angaben, wonach der Erstangeklagte namentlich belastet wurde, sei eine "Lüge".

Aussage unter Ausschluss
Mit Spannung wurde die Aussage des Kronzeugen "XXX" erwartet, der die türkisch-stämmigen Beschuldigten im Alter 33, 31 und 29 Jahren schon im Ermittlungsverfahren schwer belastet hatte. Er habe gesehen, wie die drei Männer dem Lehrling in Richtung Postgarageei diesen Angaben soll der Kronzeuge heute im Wesentlichen auch gelieben sein. Er wurde zum Schutz seiner Person unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen.

Die Angeklagten haben in dem Indizienprozess immer ihre Unschuld beteuert. Das Opfer erblindete auf dem rechten Auge und bezieht jetzt eine Invaliditätspension. Als  Auslöser des Streits soll der Bursch die Männer mit "Scheiß Ausländer" beschimpft, rechtfertigten sich die beiden.

Danach seien sie in einem Taxi weggefahren. Den Lehrling hätten sie jedenfalls nicht verprügelt, beteuerten alle drei Beschuldigten. Auf ihren Kleidungsstücken wurden auch keine Blutspuren des Opfers gefunden.

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